Wie ist der Freibetrag der Eltern bei der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer. Sie wird fällig, wenn jemand etwas erbt. Das betrifft auch Eltern, wenn sie von ihrem Kind erben. Es gibt aber gute Nachrichten. Man muss nicht alles versteuern. Das liegt am sogenannten Freibetrag.
Ein Freibetrag ist ein Geldbetrag. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Man muss auf diesen Teil des Erbes keine Steuer zahlen. Erst was über diesen Betrag hinausgeht, wird besteuert. Der Freibetrag soll Erben entlasten. Er soll besonders nahestehende Personen schützen. Dazu gehören auch die Eltern.
Der Freibetrag für Eltern ist festgelegt. Er hängt von der Steuerklasse ab. Eltern gehören in die Steuerklasse II. Die Höhe des Freibetrags für Eltern beträgt 100.000 Euro. Das ist die Summe, die jedes Elternteil steuerfrei erben darf.
Als Eltern gelten die leiblichen Eltern. Auch die Adoptiveltern zählen dazu. Es kommt auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Dieses Verhältnis muss rechtlich bestehen. Wenn die Eltern geschieden sind, ändert das nichts. Der Freibetrag bleibt für beide Elternteile bestehen.
Der Restbetrag ist der steuerpflichtige Teil. Das ist der Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Dieser Betrag wird mit einem Steuersatz belegt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Erbes ab. Auch die Steuerklasse ist wichtig.
Es gibt noch einen anderen Freibetrag. Das ist der Versorgungsfreibetrag. Dieser Freibetrag gilt nicht für die Eltern. Er ist nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gedacht. Auch für Kinder gibt es ihn. Der Versorgungsfreibetrag ist dazu da, die Versorgung zu sichern. Das ist bei Eltern oft anders geregelt. Die Eltern bekommen nur den normalen Freibetrag von 100.000 Euro.
Angenommen, Sie erben mehrmals. Das kann passieren, wenn Sie von verschiedenen Personen erben. Der Freibetrag gilt pro Erbfall. Sie bekommen den Freibetrag jedes Mal neu. Es gibt keine Verrechnung. Jeder Todesfall löst den Freibetrag neu aus. Das ist gut für die Erben.
Das Erbe muss man bewerten. Man rechnet den Wert aller Vermögenswerte zusammen. Dazu gehören:
Von diesem Gesamtwert zieht man die Schulden ab. Man zieht auch die Kosten der Beerdigung ab. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Nachlass. Davon zieht man dann den Freibetrag ab.
Der Freibetrag für Eltern beträgt 100.000 Euro. Er gilt pro Elternteil. Er gilt auch pro Erbfall. Er reduziert das steuerpflichtige Erbe stark. Das ist eine große Entlastung. Es ist wichtig, alles richtig anzugeben. Dafür ist eine Erklärung beim Finanzamt nötig. Das Finanzamt berechnet die genaue Steuer.