Wie ist der Freibetrag der Eltern bei der Erbschaftsteuer?

November 14, 2025

Wie ist der Freibetrag der Eltern bei der Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer. Sie wird fällig, wenn jemand etwas erbt. Das betrifft auch Eltern, wenn sie von ihrem Kind erben. Es gibt aber gute Nachrichten. Man muss nicht alles versteuern. Das liegt am sogenannten Freibetrag.


Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Geldbetrag. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Man muss auf diesen Teil des Erbes keine Steuer zahlen. Erst was über diesen Betrag hinausgeht, wird besteuert. Der Freibetrag soll Erben entlasten. Er soll besonders nahestehende Personen schützen. Dazu gehören auch die Eltern.


Die Höhe des Freibetrags für Eltern

Der Freibetrag für Eltern ist festgelegt. Er hängt von der Steuerklasse ab. Eltern gehören in die Steuerklasse II. Die Höhe des Freibetrags für Eltern beträgt 100.000 Euro. Das ist die Summe, die jedes Elternteil steuerfrei erben darf.

  • Beispiel: Ein Sohn stirbt. Er hinterlässt seinen beiden Elternteilen ein Vermögen von insgesamt 250.000 Euro.
  • Mutter: Sie erbt 125.000 Euro. Sie zieht ihren Freibetrag von 100.000 Euro ab. Sie muss nur 25.000 Euro versteuern.
  • Vater: Er erbt ebenfalls 125.000 Euro. Auch er zieht seinen Freibetrag von 100.000 Euro ab. Er muss ebenfalls 25.000 Euro versteuern.
  • Die Eltern sparen so viel Geld.

Wie ist der Freibetrag der Eltern bei der Erbschaftsteuer?


Wer genau zählt als Eltern?

Als Eltern gelten die leiblichen Eltern. Auch die Adoptiveltern zählen dazu. Es kommt auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Dieses Verhältnis muss rechtlich bestehen. Wenn die Eltern geschieden sind, ändert das nichts. Der Freibetrag bleibt für beide Elternteile bestehen.


Was passiert mit dem Restbetrag?

Der Restbetrag ist der steuerpflichtige Teil. Das ist der Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Dieser Betrag wird mit einem Steuersatz belegt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Erbes ab. Auch die Steuerklasse ist wichtig.

  • Steuerklasse II gilt für Eltern.
  • Die Steuersätze starten bei 15 Prozent. Sie können bis zu 43 Prozent betragen.
  • Je höher das Erbe, desto höher der Steuersatz.

Was ist der Versorgungsfreibetrag?

Es gibt noch einen anderen Freibetrag. Das ist der Versorgungsfreibetrag. Dieser Freibetrag gilt nicht für die Eltern. Er ist nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gedacht. Auch für Kinder gibt es ihn. Der Versorgungsfreibetrag ist dazu da, die Versorgung zu sichern. Das ist bei Eltern oft anders geregelt. Die Eltern bekommen nur den normalen Freibetrag von 100.000 Euro.


Wichtig: Mehrere Erbfälle

Angenommen, Sie erben mehrmals. Das kann passieren, wenn Sie von verschiedenen Personen erben. Der Freibetrag gilt pro Erbfall. Sie bekommen den Freibetrag jedes Mal neu. Es gibt keine Verrechnung. Jeder Todesfall löst den Freibetrag neu aus. Das ist gut für die Erben.


Wie wird das Erbe bewertet?

Das Erbe muss man bewerten. Man rechnet den Wert aller Vermögenswerte zusammen. Dazu gehören:

  • Geld auf Konten.
  • Immobilien wie Häuser oder Wohnungen.
  • Aktien und andere Wertpapiere.
  • Schmuck und wertvolle Gegenstände.

Von diesem Gesamtwert zieht man die Schulden ab. Man zieht auch die Kosten der Beerdigung ab. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Nachlass. Davon zieht man dann den Freibetrag ab.


Zusammenfassung zum Freibetrag der Eltern

Der Freibetrag für Eltern beträgt 100.000 Euro. Er gilt pro Elternteil. Er gilt auch pro Erbfall. Er reduziert das steuerpflichtige Erbe stark. Das ist eine große Entlastung. Es ist wichtig, alles richtig anzugeben. Dafür ist eine Erklärung beim Finanzamt nötig. Das Finanzamt berechnet die genaue Steuer.


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