Wie ist der Freibetrag der Großeltern bei der Erbschaftsteuer?

November 14, 2025

Wie ist der Freibetrag der Großeltern bei der Erbschaftsteuer? 💰


Die Frage ist, wie hoch der Freibetrag der Großeltern bei der Erbschaftsteuer ist. Die Antwort ist: Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Großeltern in dieser Rolle. Das klingt zunächst kompliziert. Wir müssen uns die Regeln zur Erbschaftsteuer genauer ansehen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz regelt dies in Deutschland.

Wer erbt und wie hoch der Freibetrag ist

Zuerst muss man verstehen, wer erbt. Bei der Erbschaftsteuer kommt es stark auf den Verwandtschaftsgrad an. Je enger die Verwandtschaft, desto höher ist der Freibetrag. Der Freibetrag ist der Betrag, der steuerfrei bleibt. Nur was diesen Betrag übersteigt, muss versteuert werden.

Die Großeltern sind in der Regel Verwandte dritter Ordnung zum Enkel. Das bedeutet, sie sind entfernt verwandt.

Die Erbschaftsteuerklassen teilen die Erben ein. Diese Klassen sind wichtig für die Höhe des Freibetrags und den Steuersatz.

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn deren Elternteil verstorben ist) und Urenkel.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner.
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erben. Hierzu gehören die Großeltern, wenn sie von ihrem Enkel erben.

Der Freibetrag der Großeltern

Wenn Großeltern von ihren Enkeln erben, fallen sie in die Steuerklasse III. Dies gilt auch, wenn Enkel von ihren Großeltern erben. Allerdings gibt es hier einen wichtigen Unterschied, den wir gleich klären.

Wenn Großeltern erben, ist der Freibetrag sehr niedrig. Der Freibetrag für die Steuerklasse III beträgt nur 20.000 Euro. Das ist deutlich weniger als bei nahen Verwandten.

  • Ein Ehepartner hat 500.000 Euro Freibetrag.
  • Ein Kind hat 400.000 Euro Freibetrag.
  • Ein Enkelkind (wenn das Elternteil lebt) hat 200.000 Euro Freibetrag.
  • Großeltern haben nur 20.000 Euro Freibetrag.

Das Gesetz geht davon aus, dass Großeltern nicht direkt zur engeren Familie gehören.

Wie ist der Freibetrag der Großeltern bei der Erbschaftsteuer?

Die Ausnahme für Enkelkinder

Achtung: Es gibt eine wichtige Ausnahme für Enkelkinder, die von ihren Großeltern erben.

  • Wenn die Eltern des Enkels noch leben, fällt das Enkelkind in die Steuerklasse I. Der Freibetrag beträgt dann 200.000 Euro.
  • Wenn die Eltern des Enkels bereits verstorben sind, rückt das Enkelkind in der Erbreihenfolge auf. Es erbt dann an Stelle seiner Eltern. Der Freibetrag beträgt dann sogar 400.000 Euro. Das ist der gleiche Freibetrag wie für ein Kind. Man nennt das Stammesprinzip.

Fazit zum Freibetrag der Großeltern

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  1. Großeltern, die von ihrem Enkel erben, fallen in die Steuerklasse III. Ihr Freibetrag ist 20.000 Euro. Es gibt keinen speziellen höheren Freibetrag für sie.
  2. Enkelkinder, die von ihren Großeltern erben, sind bessergestellt. Sie fallen in die Steuerklasse I. Ihr Freibetrag beträgt 200.000 Euro oder sogar 400.000 Euro, je nach Lebenssituation der Eltern.

Die Höhe der Steuer hängt nicht nur vom Freibetrag ab. Der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, wird versteuert. Auch hier sind Großeltern in der Steuerklasse III benachteiligt. Sie zahlen höhere Steuersätze als die Steuerklasse I.

Die Unterscheidung zwischen dem Erben von Großeltern und dem Erben durch Großeltern ist sehr wichtig. Man muss immer den konkreten Verwandtschaftsgrad und die Erbsituation prüfen. Die gesetzlichen Regeln zur Erbschaftsteuer sind streng und detailreich. Bei größeren Erbschaften ist eine Steuerberatung immer ratsam. So kann man alle Möglichkeiten nutzen.

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