Wie ist der Freibetrag von Cousin und Cousine bei der Erbschaftsteuer?

November 14, 2025

Wie ist der Freibetrag von Cousin und Cousine bei der Erbschaftsteuer?


🧐 Erbschaftsteuer für Cousin und Cousine

Die Erbschaftsteuer in Deutschland regelt, wie viel Geld der Staat von einem Erbe bekommt. Das gilt auch, wenn Cousins oder Cousinen etwas erben. Für sie gelten im Erbschaftsteuerrecht besondere Regeln. Diese Regeln unterscheiden sich stark von denen für engere Verwandte.

💰 Die Freibeträge

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der steuerfrei bleibt. Erben Sie als Cousin oder Cousine, müssen Sie nur für den Teil des Erbes Steuern zahlen, der über diesem Freibetrag liegt.

Für Cousins und Cousinen gibt es leider keinen hohen Freibetrag. Sie gehören zur ungünstigsten Steuerklasse.

  • Der Freibetrag für Cousins und Cousinen beträgt 20.000 Euro.

Das bedeutet: Wenn Sie 50.000 Euro erben, bleiben 20.000 Euro steuerfrei. Sie müssen dann nur für die restlichen 30.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.

🔢 Die Steuerklasse

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von der Steuerklasse ab. Cousins und Cousinen sind in der Steuerklasse III eingeordnet. Diese Steuerklasse ist für alle Personen gedacht, die nicht direkt verwandt sind. Auch Freunde oder nicht verwandte Bekannte fallen in diese Klasse.

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (höchste Freibeträge, niedrigste Steuersätze).
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder (mittlere Freibeträge und Sätze).
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Erben, wie Cousins, Cousinen und nicht Verwandte (niedrigste Freibeträge, höchste Steuersätze).

Wie ist der Freibetrag von Cousin und Cousine bei der Erbschaftsteuer?

📈 Die Steuersätze

Da Cousins und Cousinen in Steuerklasse III sind, zahlen sie auch die höchsten Steuersätze. Der Steuersatz ist ein Prozentsatz. Er richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erbes.

Hier sind die Steuersätze für Cousins und Cousinen (Steuerklasse III):

Wert des steuerpflichtigen Erbes (nach Abzug des Freibetrags)Steuersatz
bis 75.000 Euro30%
bis 300.000 Euro30%
bis 600.000 Euro34%
bis 6.000.000 Euro35%
über 6.000.000 Euro50%

💡 Ein Rechenbeispiel

Stellen Sie sich vor, Ihre Cousine vererbt Ihnen 50.000 Euro.

  1. Freibetrag abziehen: 50.000 Euro (Erbe) – 20.000 Euro (Freibetrag) = 30.000 Euro (steuerpflichtiges Erbe).
  2. Steuersatz finden: 30.000 Euro fallen in die erste Stufe (bis 75.000 Euro). Der Steuersatz beträgt 30%.
  3. Steuer berechnen: 30.000 Euro * 30% = 9.000 Euro (Erbschaftsteuer).

Von den ursprünglich 50.000 Euro bleiben Ihnen nach Abzug der Steuer noch 41.000 Euro.

📝 Wichtige Hinweise

  • Jeder Erbe zählt einzeln: Wenn mehrere Cousins und Cousinen erben, hat jeder seinen eigenen Freibetrag von 20.000 Euro.
  • Andere Freibeträge: Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es noch spezielle Freibeträge. Das gilt zum Beispiel für Hausrat (bis 12.000 Euro) oder andere bewegliche Gegenstände (bis 4.000 Euro). Diese werden zusätzlich gewährt.
  • Selbstnutzung einer Immobilie: Wenn Cousins oder Cousinen eine Immobilie erben, gibt es keine Steuerbefreiung für selbst genutztes Wohneigentum. Diese Befreiung gilt nur für Ehepartner und Kinder.
  • Die Schenkungsteuer: Die Regeln sind bei der Schenkungsteuer dieselben. Wenn Ihnen Ihre Cousine zu Lebzeiten etwas schenkt, gilt auch hier der Freibetrag von 20.000 Euro.

📌 Fazit

Als Cousin oder Cousine haben Sie bei der Erbschaftsteuer nur einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Sie fallen in die Steuerklasse III. Das führt zu den höchsten Steuersätzen, beginnend bei 30%. Es ist wichtig, dies zu wissen. So können Sie die Kosten realistisch einschätzen. Bei großen Erbschaften kann die Steuerlast sehr hoch sein.

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