Wie ist der Freibetrag von Geschwistern bei der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer kann in Deutschland fällig werden. Sie wird erhoben, wenn jemand Geld oder Vermögen erbt. Für Erben gibt es aber Freibeträge. Ein Freibetrag ist ein Betrag. Bis zu dieser Höhe muss man keine Erbschaftsteuer zahlen. Erst was über diesen Betrag hinausgeht, wird versteuert.
Der Freibetrag hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Das ist wichtig für die Geschwister. Geschwister sind im Steuerrecht eine entferntere Verwandtschaft. Man spricht von der Steuerklasse II.
Für Geschwister, das heißt für Brüder und Schwestern, gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Dieser Betrag gilt pro Erbfall. Er gilt also für das Erbe von der verstorbenen Person.
Geschwister gehören zur Steuerklasse II. Nicht nur der Freibetrag ist in dieser Klasse anders. Auch die Steuersätze sind höher als in der günstigsten Klasse I. Zur Steuerklasse II gehören neben Geschwistern auch Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und Stiefeltern.
Der Steuersatz für Geschwister beginnt bei 15 Prozent. Das gilt für den steuerpflichtigen Teil des Erbes. Je höher der Wert des steuerpflichtigen Erbes ist, desto höher steigt der Prozentsatz.
| Wert des steuerpflichtigen Erbes | Steuersatz |
| Bis zu 75.000 Euro | 15 % |
| Bis zu 300.000 Euro | 20 % |
| Bis zu 600.000 Euro | 25 % |
| Bis zu 6 Millionen Euro | 30 % |
| Bis zu 13 Millionen Euro | 35 % |
| Bis zu 26 Millionen Euro | 40 % |
| Über 26 Millionen Euro | 43 % |
Um die 20.000 Euro besser einzuordnen, ist ein Vergleich sinnvoll. Nahe Verwandte haben viel höhere Freibeträge.
Man sieht: Der Gesetzgeber begünstigt die nächste Familie. Die Freibeträge für Geschwister sind im Vergleich niedrig.
Geschwister müssen eine Erbschaft melden. Das Finanzamt wird dann die Steuer berechnen. Es ist wichtig, alle Fristen einzuhalten.
Manchmal kann man die Steuerlast mindern. Zum Beispiel, wenn es Schulden im Nachlass gibt. Diese werden abgezogen. Auch Beerdigungskosten sind abzugsfähig. Das heißt, sie mindern den Betrag, der versteuert werden muss.
Es ist ratsam, sich beraten zu lassen. Ein Steuerberater oder ein Fachanwalt hilft oft weiter. Das ist besonders wichtig bei größeren Erbschaften. Er kann sicherstellen, dass alle Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten genutzt werden.
Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Das ist die Summe, die steuerfrei bleibt. Alles darüber hinaus wird versteuert. Der Steuersatz beginnt bei 15 Prozent. Geschwister fallen in die Steuerklasse II.
Der Freibetrag ist im Vergleich zur direkten Verwandtschaft klein. Man muss die Erbschaft beim Finanzamt melden. Wer erbt, sollte sich über die genauen Kosten informieren. Das vermeidet Nachzahlungen.