Wie ist der Freibetrag von Nichte und Neffe bei der Erbschaftsteuer? 💰
Der Freibetrag für Nichten und Neffen bei der Erbschaftsteuer beträgt 20.000 Euro. Das ist ein fester Betrag. Dieser gilt, wenn Sie etwas von Ihrer Tante oder Ihrem Onkel erben. Es ist wichtig zu wissen, was das genau bedeutet.
Ein Freibetrag ist der Teil einer Erbschaft, für den Sie keine Steuern zahlen müssen. Alles, was Sie erben, wird erst einmal addiert. Man nennt das den Wert des Erwerbs. Von diesem Gesamtwert zieht man den Freibetrag ab. Nur der Betrag, der am Ende übrig bleibt, muss versteuert werden. Der Freibetrag steht jedem Erben pro Erbfall einmal zu.
Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Steuerklassen für die Erbschaftsteuer. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser, also der verstorbenen Person. Je näher Sie verwandt sind, desto niedriger ist oft die Steuerklasse. Das bedeutet dann meistens einen höheren Freibetrag und einen günstigeren Steuersatz.
Andere nahe Verwandte haben viel höhere Freibeträge. Zum Beispiel:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
| Ehepartner | 500.000 Euro |
| Kinder | 400.000 Euro |
| Enkelkinder | 200.000 Euro |
| Eltern | 100.000 Euro |
Der Freibetrag von 20.000 Euro für Nichten und Neffen ist im Vergleich eher niedrig.
Nehmen wir ein Beispiel zur Berechnung. Ihre Tante vererbt Ihnen als Neffen 70.000 Euro.
Auch der Steuersatz hängt von der Steuerklasse ab. Der Steuersatz ist ein Prozentsatz. Dieser bestimmt, wie viel Prozent des steuerpflichtigen Betrags an das Finanzamt gehen. Für Nichten und Neffen in Steuerklasse II gelten folgende Steuersätze für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt:
In unserem Beispiel müssten Sie also auf die 50.000 Euro 15 Prozent Steuern zahlen. Das wären 7.500 Euro. Der restliche Betrag von 62.500 Euro bleibt bei Ihnen.
Der Freibetrag von 20.000 Euro gilt nicht nur für Nichten und Neffen. Er gilt auch für andere Verwandte, die in Steuerklasse II fallen. Dazu gehören zum Beispiel Geschwister und Schwiegereltern. Auch nicht-verwandte Personen, wie Freunde, haben oft nur einen Freibetrag von 20.000 Euro (allerdings in Steuerklasse III mit höheren Steuersätzen).
Dieser Freibetrag gilt auch für Schenkungen. Wenn Ihnen Ihre Tante oder Ihr Onkel zu Lebzeiten Geld schenkt, gilt der Freibetrag ebenfalls. Der Clou dabei: Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das ist eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Verteilt man die Weitergabe des Vermögens auf mehrere Zeitpunkte im Abstand von zehn Jahren, kann man den Freibetrag mehrfach nutzen.
Zusammenfassend: Der Freibetrag für Nichten und Neffen ist 20.000 Euro. Sie gehören zur Steuerklasse II. Nur der Teil des Erbes, der diesen Betrag übersteigt, muss versteuert werden.