Wie kann ich als Mieter am besten Rechtsanwaltskosten aus einem Mietstreit steuerlich absetzen?
Rechtsanwaltskosten als Mieter steuerlich absetzen: Die knifflige Ausnahme
Als Mieter ist es sehr schwierig, die Kosten für einen Rechtsanwalt aus einem Mietstreit steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten werden in der Regel als private Lebensführung angesehen und sind daher grundsätzlich nicht absetzbar.
Anders als Vermieter, die ihre Kosten als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen abziehen können, haben Sie als Mieter diese Möglichkeit nicht.
Die einzige Möglichkeit, Anwalts- und Gerichtskosten aus einem privaten Rechtsstreit (wie einem Mietstreit) abzusetzen, ist die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz – EStG).
Allerdings hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Prozesskosten seit 2013 stark eingeschränkt. Das Finanzamt erkennt diese Kosten nur dann an, wenn der Rechtsstreit existenzielle Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
Ein gewöhnlicher Streit um Mängel, Mietminderung oder Nebenkostenabrechnungen reicht hierfür nicht aus.
Der Mietstreit müsste eine ernsthafte Bedrohung Ihrer Existenz darstellen. Ein typisches Beispiel, das unter Umständen anerkannt werden könnte, ist:
Eine unrechtmäßige, fristlose Kündigung, die unmittelbar zu Ihrer Obdachlosigkeit führen würde. (Dies wird als existenziell wichtig angesehen, da es um die Sicherung Ihrer Wohnung geht.)
Wenn es „nur“ um Geld (z. B. eine hohe Nachzahlung oder eine Mietminderung) geht, wird das Finanzamt die Kosten fast immer ablehnen, weil es keine „unübliche“ Auseinandersetzung darstellt, die Sie in Ihrer Existenz bedroht.
Selbst wenn der Streit als existenzielle Bedrohung anerkannt wird, können Sie die Kosten nicht vollständig abziehen. Zunächst muss eine zumutbare Belastung überschritten werden.
Die zumutbare Belastung ist ein Betrag, den Sie (abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl) selbst tragen müssen.
Nur der Betrag, der über dieser zumutbaren Belastung liegt, wird steuerlich berücksichtigt.
Da dieser Schwellenwert oft hoch ist, wirkt sich der Abzug oft kaum oder gar nicht steuerlich aus.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Mietstreit eine existenzielle Bedrohung darstellt, sollten Sie die Kosten wie folgt in Ihrer Steuererklärung angeben:
Bewahren Sie die Rechnung des Anwalts und alle Gerichtskosten auf.
Tragen Sie die Kosten in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein.
Fügen Sie eine detaillierte Begründung bei, in der Sie erklären, warum der Rechtsstreit existenziell war (z. B. „Der Rechtsstreit betraf die Abwendung einer unrechtmäßigen Kündigung und der damit drohenden Obdachlosigkeit“).
Seien Sie darauf vorbereitet, dass das Finanzamt die Kosten trotzdem ablehnt. Sie müssen dann eventuell Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen, was wiederum neue Kosten verursacht.
Der beste Weg, die finanzielle Last von Anwaltskosten bei einem Mietstreit zu mindern, ist eine private Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz.
Die Beiträge für eine rein private Rechtsschutzversicherung können Sie unter Umständen als Sonderausgaben (sonstige Vorsorgeaufwendungen) absetzen, allerdings gibt es hier Höchstgrenzen, die oft durch andere Versicherungen bereits ausgeschöpft sind.
Enthält Ihre Versicherung auch einen beruflichen Teil (Arbeitsrechtsschutz), können Sie den anteiligen Beitrag als Werbungskosten absetzen (Anlage N), was steuerlich vorteilhafter ist.
Als Mieter sind die Chancen, Anwaltskosten aus einem Mietstreit steuerlich abzusetzen, sehr gering und nur bei einer existenzbedrohenden Situation gegeben. Die Kosten fallen unter die außergewöhnlichen Belastungen und unterliegen zusätzlich der Hürde der zumutbaren Belastung.