
Wie kann ich den Reisepreis mindern?
RA und Notar Krau
Die Minderung des Reisepreises ist ein Rechtsanspruch, den Reisende geltend machen können, wenn eine Pauschalreise mangelhaft ist. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den Paragrafen 651m und 651i Absatz 3 BGB.
Sachliche Voraussetzungen:
1. Vorliegen eines Mangels: Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistungen nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Der Mangel muss während der Reise auftreten und darf nicht unerheblich sein
2. Anzeige des Mangels: Der Reisende muss den Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung dafür, dass der Veranstalter die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen
3. Frist zur Abhilfe: Der Reisende muss dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, die Abhilfe wird vom Veranstalter verweigert oder ist sofort notwendig
Rechtliche Voraussetzungen:
1. Anspruch auf Minderung: Wenn der Reiseveranstalter keine Abhilfe leistet oder diese nicht möglich ist, kann der Reisende den Reisepreis mindern. Die Minderung erfolgt in dem Verhältnis, in dem der Wert der mangelhaften Reiseleistung zu dem Wert der mangelfreien Leistung steht
2. Berechnung der Minderung: Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels. Der Reisende kann den Teil des Reisepreises zurückverlangen, der dem Wert der mangelhaften Leistung entspricht
3. Keine Verjährung des Anspruchs: Der Anspruch auf Minderung des Reisepreises verjährt in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise
Praktische Umsetzung:
– Dokumentation: Der Reisende sollte alle Mängel dokumentieren, idealerweise mit Fotos und schriftlichen Aufzeichnungen, um den Mangel nachweisen zu können.
– Kommunikation: Alle Mitteilungen an den Reiseveranstalter sollten schriftlich erfolgen, um einen Nachweis über die Anzeige des Mangels und die gesetzte Frist zu haben.
– Rechtsweg: Sollte der Reiseveranstalter die Minderung des Reisepreises ablehnen, kann der Reisende seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Zusammenfassend ermöglicht die Minderung des Reisepreises Reisenden, finanzielle Entschädigung für mangelhafte Reiseleistungen zu erhalten, vorausgesetzt, sie halten die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen ein. Dies umfasst die unverzügliche Anzeige des Mangels, die Setzung einer Frist zur Abhilfe und die Berechnung der Minderung im Verhältnis zum Wert der mangelhaften Leistung
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