
Wie kann ich Entschädigung für eine Zugverspätung erhalten?
richten sich nach Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung in Höhe von mindestens 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Antrag auf Entschädigung ist beim Eisenbahnunternehmen zu stellen und muss innerhalb eines Monats bearbeitet werden; die Auszahlung kann als Geldbetrag oder Gutschein erfolgen, wobei Sie die Wahl haben.
wenn Sie bereits vor dem Fahrkartenkauf über die Verspätung informiert wurden oder die Verspätung am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt. Die Eisenbahnunternehmen dürfen die Entschädigung nicht wegen höherer Gewalt oder Streik verweigern; der Anspruch besteht auch in diesen Fällen.
bestätigen, dass die Entschädigung unabhängig vom Verschulden des Eisenbahnunternehmens zu gewähren ist. Ein Ausschluss bei höherer Gewalt ist nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig.
Sie müssen den Antrag auf Entschädigung in der Regel schriftlich oder über das Online-Portal des jeweiligen Unternehmens stellen und die Fahrkarte sowie ggf. eine Verspätungsbescheinigung einreichen. Bei Problemen können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, die für die Einhaltung der Fahrgastrechte zuständig ist
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