Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes am Gymnasium in Hessen vorgehen?

März 8, 2026

Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes am Gymnasium in Hessen vorgehen?

Gegen schlechte Zeugnisnoten Ihres Kindes am Gymnasium in Hessen kann grundsätzlich mit den Mitteln des Verwaltungsrechts vorgegangen werden, da Zeugnisnoten als Verwaltungsakte gelten, gegen die Rechtsbehelfe zulässig sind. Nach § 42 Abs. 1 VwGO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit der Anfechtungsklage begehrt werden, sofern Sie geltend machen, durch die Note in eigenen Rechten verletzt zu sein.

Das typische Vorgehen ist wie folgt:

  1. Widerspruch: Zunächst ist gegen die Zeugnisnote regelmäßig ein Widerspruch bei der Schule bzw. dem zuständigen Schulamt einzulegen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Zeugnisses. Das Widerspruchsverfahren ist in den meisten Bundesländern, auch in Hessen, vorgeschrieben.
  2. Klage: Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann vor dem Verwaltungsgericht Klage auf Aufhebung der Note (Anfechtungsklage) erhoben werden, § 42 Abs. 1 VwGO.

Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes am Gymnasium in Hessen vorgehen?

Meinungsstand: 

In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass schulische Leistungsbewertungen als Verwaltungsakte anfechtbar sind, allerdings ist der gerichtliche Überprüfungsmaßstab eingeschränkt: Die Gerichte prüfen nur, ob Verfahrensfehler, Bewertungsfehler oder Ermessensfehler vorliegen, greifen aber nicht in die pädagogische Bewertungshoheit der Schule ein.

Bitte beachten Sie: Für eine detaillierte Prüfung (z. B. konkrete Fristen, Besonderheiten des hessischen Schulrechts, Erfolgsaussichten) wären weitere spezifische Quellen oder Angaben erforderlich.

Bei Problemen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Unser Kollege Rechtsanwalt Julian Brück war in der Vergangenheit längere Zeit beim staatlichen Schulamt als Assessor tätig und hat genau solche Fälle bearbeitet. Er weiß also in diesen Angelegenheiten, worauf es ankommt.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.