Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes an der Realschule in Hessen wegen fehlerhafter Bewertung der mündlichen Mitarbeit vorgehen?

März 8, 2026

Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes an der Realschule in Hessen wegen fehlerhafter Bewertung der mündlichen Mitarbeit vorgehen?

Gegen eine fehlerhafte Bewertung der mündlichen Mitarbeit,

die zu einer schlechten Zeugnisnote an einer Realschule in Hessen geführt hat, kann grundsätzlich im Verwaltungsrechtsweg vorgegangen werden. Nach § 42 Abs. 1 VwGO ist die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt „Zeugnis“ möglich, wenn geltend gemacht wird, durch die Bewertung in eigenen Rechten verletzt zu sein 1.

Das Vorgehen gliedert sich regelmäßig in folgende Schritte:

  • Zunächst ist gegen das Zeugnis ein Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde einzulegen, da das Zeugnis als Verwaltungsakt gilt.
  • Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 42 VwGO) 1.
  • Im Verfahren prüft das Gericht, ob die Bewertung auf sachfremden Erwägungen, Verfahrensfehlern oder einer Verletzung des Beurteilungsspielraums beruht. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das Verfahren ordnungsgemäß war und ob die Bewertung nachvollziehbar und willkürfrei erfolgte.

Wie kann ich gegen schlechte Zeugnisnoten meines Kindes an der Realschule in Hessen wegen fehlerhafter Bewertung der mündlichen Mitarbeit vorgehen?

In Literatur und Rechtsprechung

ist anerkannt, dass die Bewertung schulischer Leistungen grundsätzlich dem pädagogischen Beurteilungsspielraum der Lehrkräfte unterliegt. Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich daher auf Verfahrensfehler, sachfremde Erwägungen oder offensichtliche Fehler. Eine eigene inhaltliche Bewertung nimmt das Gericht nicht vor.

Bitte beachten Sie, dass für das konkrete Vorgehen (z. B. Fristen, Form des Widerspruchs) die einschlägigen hessischen Schulgesetze und Verwaltungsvorschriften maßgeblich sind, die hier nicht im Detail vorliegen. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, bitte ich um Konkretisierung.

VwGO § 42

§ 42 VwGO ist relevant, da er die Klagearten im Verwaltungsprozess regelt, die für das Vorgehen gegen schulische Leistungsbewertungen wie Zeugnisnoten maßgeblich sind.

Bei Problemen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Unser Kollege Rechtsanwalt Julian Brück war in der Vergangenheit längere Zeit beim staatlichen Schulamt als Assessor tätig und hat genau solche Fälle bearbeitet. Er weiß also in diesen Angelegenheiten, worauf es ankommt.


RA und Notar Krau

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