Wie kann ich meine Rechtschutzversicherung an notariellen Vorsorgeleistungen kostentechnisch beteiligen – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Testament

Oktober 13, 2025

Wie kann ich meine Rechtschutzversicherung an notariellen Vorsorgeleistungen kostentechnisch beteiligen – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Testament

Eine Kostenbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung bei notariellen Vorsorgeleistungen ist möglich, hängt aber stark von Ihrem individuellen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Es handelt sich hierbei in der Regel nicht um klassische Versicherungsfälle (wie einen Rechtsstreit), sondern um präventive Rechtsberatung und die Erstellung von Dokumenten. Viele moderne Rechtsschutzversicherungen bieten dafür gesonderte Leistungen an.

So können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung beteiligen

Um eine Kostenbeteiligung zu erreichen, ist der erste und wichtigste Schritt die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung, bevor Sie Kosten verursachen.

Deckungsanfrage stellen

Was ist das? Sie müssen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab eine sogenannte Deckungsanfrage stellen.

Warum? Die Versicherung prüft, ob die gewünschte Leistung (z. B. notarielle Beratung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht) in Ihrem Vertrag abgedeckt ist und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.

Wie? Dies geschieht meist telefonisch, online über ein Kundenportal oder, noch besser, über den beauftragten Notar oder Anwalt, da diese den Prozess oft kennen und übernehmen.

Tarif und Leistungsumfang prüfen

Überprüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob folgende Bereiche abgedeckt sind:

Vorsorgevollmacht

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht oder spezielle Vorsorgeleistungen (Vorsorge-RS) Häufig, oft mit festen Höchstbeträgen (€ 100 bis € 750 pro Dokument oder Kalenderjahr).

Patientenverfügung

Beratungs-Rechtsschutz oder spezielle Vorsorgeleistungen Häufig, oft kombiniert mit Vorsorgevollmacht (z. B. € 500 für beide zusammen).

Testament Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht

Möglich, oft beschränkt auf eine anwaltliche Beratung, seltener für Notarkosten (z. B. bis € 1.000 bei manchen Premiumtarifen).

Hausübergabe/Immobilienübertragung

(Schenkung/Übertragung) Grundstücks- und Immobilien-Rechtsschutz oder Erbrecht-Beratung Eher selten. Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskauf- oder Übertragungsvertrages ist oft nicht im Standard-Rechtsschutz enthalten. Hier kann allenfalls eine anwaltliche Erstberatung in erbrechtlichen Fragen relevant sein.

Wichtige Bedingungen für die Kostenübernahme

Die Kostenübernahme ist typischerweise an folgende Bedingungen geknüpft:

Art der Leistung:

Oft wird nur die anwaltliche Beratung oder die notarielle Beurkundung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Reine Registrierungskosten (z. B. beim Zentralen Vorsorgeregister) sind manchmal ausgeschlossen.

Höchstgrenzen:

Die Kostenübernahme ist meist auf einen maximalen Betrag pro Fall, pro Dokument oder pro Kalenderjahr begrenzt (z. B. € 250, € 500 oder bis zu € 1.000).

Wie kann ich meine Rechtschutzversicherung an notariellen Vorsorgeleistungen kostentechnisch beteiligen – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Testament

Wartezeit:

Für diese Art von Leistungen (Beratungs-Rechtsschutz in Erb- und Familiensachen) kann eine Wartezeit im Vertrag festgelegt sein (oft 3 oder 6 Monate). Die Leistung gilt nur, wenn der Bedarf nicht schon vor Abschluss der Versicherung bekannt war und die Wartezeit abgelaufen ist.

Tarif-Inklusion:

Die Vorsorgeleistungen sind meist nur in Komfort- oder Premium-Tarifen oder als optionaler Baustein enthalten. Standard- oder Basis-Tarife decken dies seltener ab.

ALLRECHT/DEURAG

Erstattung bis zu € 500 pro Kalenderjahr für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

ROLAND

Erstattung von Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten (z. B. bis zu 2 Fälle à € 250 pro Kalenderjahr).

Concordia

Erstattung von Notarkosten (inkl. Beurkundung und Registrierung) bis zu € 750 während der gesamten Vertragsdauer (oft mit 6 Monaten Wartezeit).

ARAG

Übernahme von Kosten bis zu € 500 pro Kalenderjahr für Beratungs-Rechtsschutz (exkl. Registergebühren).

Württembergische

Notarkosten bei Vorsorgevollmachten und Testament mit freier Notarwahl bis zu € 1.000 (im Premium-Tarif).

Wichtig:

Diese Angaben sind Beispiele und ersetzen nicht die Prüfung Ihrer individuellen Vertragsbedingungen.

Ihr nächster Schritt

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsanfrage für die notariellen Kosten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und des Testaments zu stellen.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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