Wie kann ich meine Rechtschutzversicherung an notariellen Vorsorgeleistungen kostentechnisch beteiligen – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Testament
Eine Kostenbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung bei notariellen Vorsorgeleistungen ist möglich, hängt aber stark von Ihrem individuellen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
Es handelt sich hierbei in der Regel nicht um klassische Versicherungsfälle (wie einen Rechtsstreit), sondern um präventive Rechtsberatung und die Erstellung von Dokumenten. Viele moderne Rechtsschutzversicherungen bieten dafür gesonderte Leistungen an.
Um eine Kostenbeteiligung zu erreichen, ist der erste und wichtigste Schritt die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung, bevor Sie Kosten verursachen.
Was ist das? Sie müssen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab eine sogenannte Deckungsanfrage stellen.
Warum? Die Versicherung prüft, ob die gewünschte Leistung (z. B. notarielle Beratung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht) in Ihrem Vertrag abgedeckt ist und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.
Wie? Dies geschieht meist telefonisch, online über ein Kundenportal oder, noch besser, über den beauftragten Notar oder Anwalt, da diese den Prozess oft kennen und übernehmen.
Tarif und Leistungsumfang prüfen
Überprüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob folgende Bereiche abgedeckt sind:
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht oder spezielle Vorsorgeleistungen (Vorsorge-RS) Häufig, oft mit festen Höchstbeträgen (€ 100 bis € 750 pro Dokument oder Kalenderjahr).
Beratungs-Rechtsschutz oder spezielle Vorsorgeleistungen Häufig, oft kombiniert mit Vorsorgevollmacht (z. B. € 500 für beide zusammen).
Möglich, oft beschränkt auf eine anwaltliche Beratung, seltener für Notarkosten (z. B. bis € 1.000 bei manchen Premiumtarifen).
(Schenkung/Übertragung) Grundstücks- und Immobilien-Rechtsschutz oder Erbrecht-Beratung Eher selten. Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskauf- oder Übertragungsvertrages ist oft nicht im Standard-Rechtsschutz enthalten. Hier kann allenfalls eine anwaltliche Erstberatung in erbrechtlichen Fragen relevant sein.
Die Kostenübernahme ist typischerweise an folgende Bedingungen geknüpft:
Oft wird nur die anwaltliche Beratung oder die notarielle Beurkundung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Reine Registrierungskosten (z. B. beim Zentralen Vorsorgeregister) sind manchmal ausgeschlossen.
Die Kostenübernahme ist meist auf einen maximalen Betrag pro Fall, pro Dokument oder pro Kalenderjahr begrenzt (z. B. € 250, € 500 oder bis zu € 1.000).
Für diese Art von Leistungen (Beratungs-Rechtsschutz in Erb- und Familiensachen) kann eine Wartezeit im Vertrag festgelegt sein (oft 3 oder 6 Monate). Die Leistung gilt nur, wenn der Bedarf nicht schon vor Abschluss der Versicherung bekannt war und die Wartezeit abgelaufen ist.
Die Vorsorgeleistungen sind meist nur in Komfort- oder Premium-Tarifen oder als optionaler Baustein enthalten. Standard- oder Basis-Tarife decken dies seltener ab.
Erstattung bis zu € 500 pro Kalenderjahr für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Erstattung von Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten (z. B. bis zu 2 Fälle à € 250 pro Kalenderjahr).
Erstattung von Notarkosten (inkl. Beurkundung und Registrierung) bis zu € 750 während der gesamten Vertragsdauer (oft mit 6 Monaten Wartezeit).
Übernahme von Kosten bis zu € 500 pro Kalenderjahr für Beratungs-Rechtsschutz (exkl. Registergebühren).
Notarkosten bei Vorsorgevollmachten und Testament mit freier Notarwahl bis zu € 1.000 (im Premium-Tarif).
Diese Angaben sind Beispiele und ersetzen nicht die Prüfung Ihrer individuellen Vertragsbedingungen.
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsanfrage für die notariellen Kosten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und des Testaments zu stellen.