Wie kann ich meinen Enkeln nach meinem Tod Sparbücher hinterlassen?
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Enkelkinder nach Ihrem Tod die Sparbücher erhalten. Das ist ein schöner Gedanke! Im deutschen Recht gibt es dafür verschiedene Wege, die sich in ihrer Sicherheit, Flexibilität und den steuerlichen Auswirkungen unterscheiden.
Wenn Sie nichts Besonderes regeln, gilt:
Das Sparbuch gehört bis zu Ihrem Tod Ihnen. Danach fällt es in den Nachlass und geht auf Ihre gesetzlichen Erben (z.B. Kinder) oder die im Testament eingesetzten Erben über.
Ihre Enkel erben in der Regel erst, wenn deren Eltern (Ihre Kinder) bereits verstorben sind. Sind Ihre Kinder noch am Leben, erben zunächst diese.
Wenn das Sparbuch einfach so im Nachlass ist, müssen sich alle Erben (Erbengemeinschaft) einig sein, was damit passiert – das kann zu Streit führen.
Die einfachste und sicherste Lösung, wenn das Geld erst nach Ihrem Tod an die Enkel gehen soll, ist ein Testament oder ein Erbvertrag.
Sie bestimmen im Testament, dass das Sparguthaben auf einem bestimmten Sparbuch als Vermächtnis an Ihre Enkel geht.
Die Enkel werden dadurch nicht Erben (was kompliziert wäre), sondern haben nur einen Anspruch gegen die Erben, dass diese ihnen das Sparguthaben auszahlen oder das Sparbuch aushändigen.
Sie behalten bis zu Ihrem Tod die volle Kontrolle über das Geld. Der Wille ist klar dokumentiert und verringert das Streitpotenzial.
Regeln Sie den Verbleib des Sparbuchs im Testament gleich mit, um Unklarheiten zu vermeiden.
Eine elegante Lösung, die außerhalb des normalen Erbgangs wirkt und oft schneller abgewickelt werden kann:
Sie schließen mit Ihrer Bank einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ab.
Ihre Bank wird angewiesen, das Sparguthaben nach Ihrem Tod direkt an die Enkel auszuzahlen.
Das Geld muss nicht in den Nachlass einbezogen werden. Ihre Enkel können das Geld nach Vorlage der Sterbeurkunde bei der Bank abrufen, ohne einen Erbschein abwarten zu müssen.
Sie können den Begünstigten bis zu Ihrem Tod jederzeit widerrufen oder ändern.
Sie können das Sparbuch auch schon zu Lebzeiten auf den Namen des Enkels anlegen und das Geld einzahlen.
Juristisch gesehen ist das eine Schenkung. Wenn Sie das Sparbuch auf den Namen des Enkels eröffnen, gehört das Geld ihm in der Regel sofort (auch wenn Sie das Buch selbst verwahren).
Hier geben Sie die Verfügungsgewalt über das Geld meist sofort ab (oder es entsteht zumindest eine sehr komplexe Rechtslage, die zu Streit führen kann, wenn Sie das Sparbuch behalten). Achtung: Bewahren Sie das Sparbuch selbst auf, kann das als eine Schenkung, die erst mit dem Tod vollzogen wird, gewertet werden.
Großeltern haben gegenüber jedem Enkel einen Schenkungs-Freibetrag von 200.000 Euro innerhalb von 10 Jahren (400.000 Euro, wenn das Elternteil des Enkels verstorben ist).
Schenkungen können vom Sozialhilfeträger unter Umständen innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden, wenn Sie pflegebedürftig werden und Sozialhilfe beantragen müssen.
Um die für Ihre Situation beste und juristisch einwandfreie Lösung zu finden und steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen, empfehle ich Ihnen dringend, eine anwaltliche oder notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie noch Fragen zu den Steuerfreibeträgen für Enkel oder möchten Sie mehr über das Pflichtteilsrecht erfahren, das Ihre Kinder betreffen könnte?