
Wie kann ich nach Renovierungen die Miete erhöhen?
RA und Notar Krau
Um nach Renovierungen die Miete zu erhöhen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen gemäß Paragraf 559 BGB erfüllt sein. Der Vermieter kann die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, wenn Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Paragraf 555b BGB durchgeführt wurden.
Diese Maßnahmen müssen den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken
Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, sind nicht in die Berechnung der Mieterhöhung einzubeziehen. Diese müssen gegebenenfalls geschätzt werden, wobei der Abnutzungsgrad der Bauteile zu berücksichtigen ist
Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen
Es gibt jedoch Kappungsgrenzen: Die monatliche Miete darf sich innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Erhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter, so darf sie sich nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter erhöhen
Die Mieterhöhung ist ausgeschlossen, wenn sie für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellen würde, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Abwägung findet nicht statt, wenn die Mietsache lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wurde oder die Maßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte
Die Mieterhöhung muss dem Mieter in Textform erklärt werden. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn die Erhöhung aufgrund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der Paragrafen 559, 559a BGB erläutert wird. Der Mieter muss den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung nachvollziehen können
Es ist auch möglich, die Miete sukzessive zu erhöhen, wenn die Modernisierungsmaßnahmen in getrennt durchführbaren und durchgeführten Gewerken erfolgen
Bei Modernisierungen vor Mietbeginn können die Vertragsparteien eine höhere Miete vereinbaren, als dies nach der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig wäre
Zusammenfassend ist es wichtig, dass der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben beachtet und die Mieterhöhung ordnungsgemäß begründet und erklärt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
Zusammenfassend ist es wichtig, dass der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben beachtet und die Mieterhöhung ordnungsgemäß begründet und erklärt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
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