Wie kann ich Rechtsanwaltskosten am besten von der Steuer absetzen – Familienrecht

Oktober 13, 2025

Wie kann ich Rechtsanwaltskosten am besten von der Steuer absetzen – Familienrecht

Rechtsanwaltskosten im Familienrecht sind für die Steuererklärung in den meisten Fällen nicht absetzbar. Das liegt daran, dass solche Kosten in der Regel der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Es gibt jedoch wenige, wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.

Grundsätzlich nicht absetzbar: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 und einer Bestätigung durch den Bundesfinanzhof (BFH) sind Scheidungskosten – also die Kosten für Anwalt und Gericht, die unmittelbar die Auflösung der Ehe betreffen – grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abziehbar

Was dazu gehört:

Die eigentliche Ehescheidung.

Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), da dieser von Amts wegen im sogenannten „Zwangsverbund“ mit der Scheidung durchgeführt wird (teilweise wird dies noch als absetzbar angesehen, die Rechtsprechung ist hier jedoch uneinheitlich und restriktiv)

Hintergrund:

Diese Kosten werden als Aufwendungen für den „Kernbereich des menschlichen Lebens“ betrachtet und sind daher vom Abzug ausgeschlossen

Ausnahmen: Wann eine Absetzbarkeit möglich ist

Es gibt bestimmte Konstellationen im Familienrecht, bei denen Anwaltskosten dennoch steuerlich berücksichtigt werden können.

Prozesskosten zur Existenzsicherung (Seltene Ausnahme)

Private Prozesskosten, einschließlich familienrechtlicher Verfahren (wie Scheidungskosten), können in ganz wenigen Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden

Voraussetzung:

Der Prozess muss existenziell sein und Ihre Existenzgrundlage gefährden. Das ist der Fall, wenn die Kosten ohne den Prozess unwiederbringlich verloren ginge.

Beispiel:

Ein gerichtlicher Prozess, der unabdingbar ist, um Ihre Existenz zu sichern (z.B. um die Wohnung zu behalten oder wenn der Rechtsstreit eine existenzielle Notlage abwendet)

Wie kann ich Rechtsanwaltskosten am besten von der Steuer absetzen – Familienrecht

Wichtig:

Das Finanzamt prüft dies sehr streng. Sie müssen nachweisen, dass die Kosten zwangsläufig entstanden sind und die zumutbare Belastung überschreiten. Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens, den Sie selbst tragen müssen, bevor die Kosten steuermindernd wirken.

Kosten zur Erlangung von Unterhalt (Werbungskosten)

Kosten für den Anwalt, die im Zusammenhang mit dem nachehelichen Unterhalt stehen, können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten absetzbar sein (§ 9 EStG)

Voraussetzung:

Sie sind der Unterhaltsempfänger und haben sich mit Ihrem Ex-Partner auf das sogenannte Realsplitting geeinigt (§ 22 Nr. 1a EStG)

Hintergrund:

Beim Realsplitting versteuern Sie als Empfängerin oder Empfänger den Unterhalt als „sonstige Einkünfte“. Da die Anwaltskosten dazu dienen, diese steuerpflichtigen Einkünfte zu sichern oder zu erlangen, sind sie als Werbungskosten abziehbar

Wo eintragen:

In diesem Fall gehören die Kosten in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) bzw. Anlage N (je nach genauer Einordnung) Ihrer Steuererklärung

Aufteilung der Kosten (Praxis-Tipp)

Anwaltsrechnungen im Familienrecht betreffen oft mehrere Bereiche (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.). Trennen Sie die Kosten, wo es möglich ist

Bitten Sie Ihren Anwalt um eine separate Aufschlüsselung der Rechnung nach Themenbereichen. Dies kann hilfreich sein, um die Kosten für den Unterhalt (potenziell absetzbar als Werbungskosten) von den Kosten für die eigentliche Scheidung (nicht absetzbar) zu trennen.

Zusammenfassung und Vorgehen

Bereich – Absetzbarkeit – Wo eintragen

Ehescheidung (Kernbereich) Nein, grundsätzlich nicht absetzbar seit 2013

Unterhalt (bei Realsplitting)

Ja, als Werbungskosten, wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen versteuert, Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

Existenzgefährdender Prozess

Ja, in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Existenzgrundlage bedroht ist – Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Andere Folgesachen

(Zugewinn, Umgangsrecht) Nein, gelten als private Lebensführung

Ihr bester Ansatz:

Lassen Sie die Anwaltsrechnung detailliert aufschlüsseln nach den jeweiligen Rechtsgebieten (Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn etc.).

Prüfen Sie den Unterhalt:

Wenn Sie Unterhalt erhalten und dieser versteuert wird (Realsplitting), setzen Sie die dafür angefallenen Anwaltskosten als Werbungskosten ab.

Geben Sie die Kosten trotzdem an:

Bei Scheidungskosten können Sie die Kosten für den obligatorischen Zwangsverbund (Scheidung und Versorgungsausgleich) als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, da einige Finanzgerichte und Anwälte dies weiterhin empfehlen, um im Falle einer positiven Rechtsentwicklung davon zu profitieren. Seien Sie sich aber bewusst, dass das Finanzamt dies in der Regel ablehnen wird und Sie nur in Ausnahmefällen Erfolg haben werden.

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