Wie kann ich Rechtsanwaltskosten am besten von der Steuer absetzen – Familienrecht
Rechtsanwaltskosten im Familienrecht sind für die Steuererklärung in den meisten Fällen nicht absetzbar. Das liegt daran, dass solche Kosten in der Regel der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Es gibt jedoch wenige, wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 und einer Bestätigung durch den Bundesfinanzhof (BFH) sind Scheidungskosten – also die Kosten für Anwalt und Gericht, die unmittelbar die Auflösung der Ehe betreffen – grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abziehbar
Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), da dieser von Amts wegen im sogenannten „Zwangsverbund“ mit der Scheidung durchgeführt wird (teilweise wird dies noch als absetzbar angesehen, die Rechtsprechung ist hier jedoch uneinheitlich und restriktiv)
Diese Kosten werden als Aufwendungen für den „Kernbereich des menschlichen Lebens“ betrachtet und sind daher vom Abzug ausgeschlossen
Es gibt bestimmte Konstellationen im Familienrecht, bei denen Anwaltskosten dennoch steuerlich berücksichtigt werden können.
Private Prozesskosten, einschließlich familienrechtlicher Verfahren (wie Scheidungskosten), können in ganz wenigen Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden
Der Prozess muss existenziell sein und Ihre Existenzgrundlage gefährden. Das ist der Fall, wenn die Kosten ohne den Prozess unwiederbringlich verloren ginge.
Ein gerichtlicher Prozess, der unabdingbar ist, um Ihre Existenz zu sichern (z.B. um die Wohnung zu behalten oder wenn der Rechtsstreit eine existenzielle Notlage abwendet)
Das Finanzamt prüft dies sehr streng. Sie müssen nachweisen, dass die Kosten zwangsläufig entstanden sind und die zumutbare Belastung überschreiten. Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens, den Sie selbst tragen müssen, bevor die Kosten steuermindernd wirken.
Kosten für den Anwalt, die im Zusammenhang mit dem nachehelichen Unterhalt stehen, können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten absetzbar sein (§ 9 EStG)
Sie sind der Unterhaltsempfänger und haben sich mit Ihrem Ex-Partner auf das sogenannte Realsplitting geeinigt (§ 22 Nr. 1a EStG)
Beim Realsplitting versteuern Sie als Empfängerin oder Empfänger den Unterhalt als „sonstige Einkünfte“. Da die Anwaltskosten dazu dienen, diese steuerpflichtigen Einkünfte zu sichern oder zu erlangen, sind sie als Werbungskosten abziehbar
In diesem Fall gehören die Kosten in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) bzw. Anlage N (je nach genauer Einordnung) Ihrer Steuererklärung
Anwaltsrechnungen im Familienrecht betreffen oft mehrere Bereiche (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.). Trennen Sie die Kosten, wo es möglich ist
Bitten Sie Ihren Anwalt um eine separate Aufschlüsselung der Rechnung nach Themenbereichen. Dies kann hilfreich sein, um die Kosten für den Unterhalt (potenziell absetzbar als Werbungskosten) von den Kosten für die eigentliche Scheidung (nicht absetzbar) zu trennen.
Ehescheidung (Kernbereich) Nein, grundsätzlich nicht absetzbar seit 2013
Ja, als Werbungskosten, wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen versteuert, Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Ja, in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Existenzgrundlage bedroht ist – Anlage Außergewöhnliche Belastungen
(Zugewinn, Umgangsrecht) Nein, gelten als private Lebensführung
Lassen Sie die Anwaltsrechnung detailliert aufschlüsseln nach den jeweiligen Rechtsgebieten (Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn etc.).
Wenn Sie Unterhalt erhalten und dieser versteuert wird (Realsplitting), setzen Sie die dafür angefallenen Anwaltskosten als Werbungskosten ab.
Bei Scheidungskosten können Sie die Kosten für den obligatorischen Zwangsverbund (Scheidung und Versorgungsausgleich) als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, da einige Finanzgerichte und Anwälte dies weiterhin empfehlen, um im Falle einer positiven Rechtsentwicklung davon zu profitieren. Seien Sie sich aber bewusst, dass das Finanzamt dies in der Regel ablehnen wird und Sie nur in Ausnahmefällen Erfolg haben werden.