Wie kann ich Rechtsanwaltskosten am besten von der Steuer absetzen – Handels- und Gesellschaftsrecht
So setzen Sie Anwaltskosten aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht von der Steuer ab
Für Laien, die Anwaltskosten aus dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht steuerlich geltend machen möchten, ist die entscheidende Frage: Haben die Kosten einen beruflichen oder betrieblichen Bezug? Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit stehen, sind in der Regel absetzbar. Private Kosten hingegen sind fast immer von der Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Das deutsche Steuerrecht ist hier sehr klar:
Wenn die Anwaltskosten im direkten Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit entstehen, sind sie absetzbar. Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind dies fast immer Betriebsausgaben.
Anwaltskosten für rein private Streitigkeiten (z. B. Scheidung, Erbstreitigkeiten, private Mietstreitigkeiten) sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, sie stellen eine existenzbedrohende Notlage dar, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird – was im Gesellschaftsrecht aber selten der Fall ist.
Wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger Rechtsanwaltskosten im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht haben, handelt es sich in der Regel um Betriebsausgaben.
Typische Beispiele für absetzbare Betriebsausgaben sind:
Gründung oder Umstrukturierung: Beratung und Vertretung bei der Gründung einer GmbH, KG oder UG, bei Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen der Rechtsform.
Anwaltskosten für die Erstellung oder Prüfung von Handelsverträgen, Kaufverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen.
Kosten für die Beilegung von Konflikten unter den Gesellschaftern, sofern sie die Unternehmensexistenz oder den Geschäftsbetrieb direkt betreffen.
Anwaltskosten, um Forderungen aus Handelsgeschäften durchzusetzen oder Schadensersatzansprüche abzuwehren.
Die Kosten müssen im direkten Zusammenhang mit der Gewinnerzielung oder dem Erhalt Ihres Unternehmens stehen.
Je nach Ihrer Rechtsform und Art der Gewinnermittlung tragen Sie die Kosten an unterschiedlichen Stellen ein:
Betriebsausgaben In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Reduziert den steuerpflichtigen Gewinn.
Betriebsausgaben In der Buchhaltung als Aufwand erfasst, senkt den Unternehmensgewinn. Reduziert den steuerpflichtigen Gewinn.
Für das Finanzamt ist es essenziell, dass Sie die Rechnungen des Rechtsanwalts und die Überweisungsbelege sorgfältig aufbewahren. Auf der Rechnung sollte der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (z. B. „Beratung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages“) klar ersichtlich sein, um den betrieblichen Bezug zu beweisen.
Manchmal hat ein Sachverhalt sowohl einen betrieblichen als auch einen privaten Anteil (z. B. ein Rechtsstreit betrifft das Unternehmen und gleichzeitig Ihre private Vermögenssituation).
In solchen Mischfällen dürfen Sie nur den betrieblichen Anteil der Anwaltskosten absetzen.
Der Anwalt sollte auf seiner Rechnung idealerweise die Kosten explizit aufteilen (z. B. 70 % betrieblich, 30 % privat). Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Aufteilung dem Finanzamt plausibel darlegen können.
Die beste Methode, Anwaltskosten im Handels- und Gesellschaftsrecht steuerlich abzusetzen, ist die Geltendmachung als Betriebsausgabe, da sie direkt den steuerpflichtigen Gewinn Ihres Unternehmens mindert. Die lückenlose Dokumentation und der Nachweis des betrieblichen Zusammenhangs sind dabei zwingend erforderlich.