Wie kann ich vermeiden zu Trennungsunterhalt herangezogen zu werden?
Wer sich trennt, sieht sich oft nicht nur mit emotionalem Schmerz, sondern auch mit harten finanziellen Forderungen konfrontiert. Eine der dringendsten Fragen lautet: Muss ich zahlen? Und wenn ja, wie kann ich das verhindern?
Der Trennungsunterhalt ist im deutschen Recht fest verankert und dient dazu, den finanziell schwächeren Ehepartner in der Phase zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung abzusichern. Doch so starr das Gesetz auf den ersten Blick wirkt, so viele Details entscheiden darüber, wie hoch die Summe am Ende wirklich ausfällt. Um Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren, müssen Sie verstehen, wie gerechnet wird und welche Ausnahmen gelten.
Zunächst die wichtigste, wenn auch unbequeme Wahrheit: Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden.
Anders als beim nachehelichen Unterhalt (der Zeit nach der Scheidung) ist ein vertraglicher Verzicht auf Trennungsunterhalt unwirksam. Selbst wenn Sie und Ihr Ex-Partner in einem Ehevertrag notariell vereinbart haben, dass bei einer Trennung niemand zahlen muss, ist diese Klausel für die Trennungszeit null und nichtig. Der Gesetzgeber will verhindern, dass ein Partner nach der Trennung sofort in die Sozialhilfe rutscht, während der andere im Geld schwimmt.
Das bedeutet: Wenn ein Anspruch besteht, muss er bedient werden. Die Strategie zur Vermeidung liegt also nicht im „Verweigern“, sondern im „Minimieren der Berechnungsgrundlage“ oder im Nachweis, dass der Anspruch verwirkt ist.
Um Unterhalt zu vermeiden, müssen Sie die Mechanik verstehen. In den meisten Fällen gilt die 3/7-Methode.
Das Prinzip ist simpel: Die Einkommen beider Partner werden verglichen. Die Differenz zwischen dem Besserverdienenden und dem Geringerverdienenden wird ermittelt. Von dieser Differenz stehen dem Bedürftigen 3/7 (ca. 43 %) als Unterhalt zu.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Ihr Ziel ist es also, diese Differenz zu verringern. Das geschieht, indem Sie Ihr eigenes „relevantes“ Einkommen legal kleinrechnen oder das Einkommen des Ex-Partners (fiktiv) hochrechnen lassen.
Das Netto auf Ihrem Gehaltszettel ist nicht das Netto, mit dem das Familiengericht rechnet. Bevor die 3/7-Quote angesetzt wird, dürfen Sie diverse Posten abziehen. Je mehr Sie abziehen, desto weniger Unterhalt müssen Sie zahlen.
Kosten, die entstehen, damit Sie überhaupt arbeiten können, mindern Ihr Einkommen.
Das ist ein mächtiger Hebel. Sie dürfen zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen.
Nicht alle Schulden zählen, aber viele.
Das ist der wichtigste Punkt für Eltern. Kinder kommen immer zuerst. Bevor Ihr Ex-Partner auch nur einen Cent sieht, wird der Unterhalt für minderjährige Kinder von Ihrem Einkommen abgezogen.
Viele Unterhaltszahler ärgern sich, weil der Ex-Partner nicht arbeitet, obwohl er könnte. Hier greift das Prinzip der Erwerbsobliegenheit.
Im ersten Jahr der Trennung (Trennungsjahr) ist der Druck auf den geringerverdienenden Partner noch gering. Man geht davon aus, dass die Ehe noch „gerettet“ werden könnte, daher muss sich niemand sofort einen neuen Job suchen, wenn er vorher nicht gearbeitet hat.
Aber es gibt Ausnahmen:
Wenn Ihr Ex-Partner arbeiten könnte, es aber aus Faulheit oder Trotz nicht tut, können Sie beantragen, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Das Gericht tut dann so, als würde der Partner Geld verdienen.
Ein zweischneidiges Schwert ist die gemeinsame Immobilie. Wenn Sie im gemeinsamen Haus bleiben und der Partner auszieht, sparen Sie sich die Miete. Dieser „gesparte Mietpreis“ wird Ihnen als Einkommen hinzugerechnet (Wohnvorteil). Das erhöht theoretisch den Unterhalt, den Sie zahlen müssen.
Wie Sie das vermeiden: Der Wohnvorteil wird gegengerechnet mit den Kosten für das Haus.
Es gibt Situationen, in denen es grob ungerecht wäre, wenn Sie zahlen müssten. Das Gesetz spricht hier von Verwirkung (§ 1361 Abs. 3 BGB). Dies ist der „Notausgang“ aus der Zahlungspflicht.
Ein Anspruch kann gekürzt oder komplett gestrichen werden, wenn:
Bei sehr kurzen Ehen (oft unter zwei oder drei Jahren) kann die Pflicht zum Trennungsunterhalt zwar nicht gänzlich entfallen, aber die „Ehegattenunterstützung“ wird weniger streng gesehen. Zwar gibt es beim Trennungsunterhalt keine harte Grenze wie beim nachehelichen Unterhalt, aber die Gerichte prüfen hier genauer, ob eine volle Erwerbstätigkeit des anderen Partners nicht doch sofort zumutbar ist. Argumentieren Sie hier immer mit der kurzen Dauer der „Schicksalsgemeinschaft“.
Wenn Sie die Trennung erst noch planen, können Sie Ihre Finanzen legal ordnen.
Für Gutverdiener gibt es eine gute Nachricht: Den sogenannten Sättigungsunterhalt. Der Unterhalt soll den „ehelichen Lebensstandard“ sichern. Dieser wächst aber nicht unendlich mit. Ab gewissen Einkommenshöhen (je nach Gericht oft ab ca. 5.000 bis 8.000 Euro Nettoeinkommen) wird nicht mehr pauschal nach Quote (3/7) gerechnet. Stattdessen muss der Bedürftige seinen Bedarf konkret darlegen. Er muss also beweisen, wofür er so viel Geld braucht (Miete, Essen, Kleidung, Hobby). Diese „konkrete Bedarfsberechnung“ ist für den Fordernden mühsam und führt oft zu geringeren Summen als die pauschale Quotenmethode. Wenn Sie sehr gut verdienen, sollten Sie darauf bestehen, dass der Ex-Partner jeden Cent Bedarf nachweist.
Um Trennungsunterhalt zu vermeiden oder zu drücken, müssen Sie aktiv werden. Warten Sie nicht, bis der Brief vom gegnerischen Anwalt kommt.
Ihr Schlachtplan:
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Versuchen Sie niemals, Ihr Einkommen illegal zu verschleiern oder künstlich arm zu rechnen (z. B. durch grundlose Teilzeit). Familiengerichte kennen diese Tricks. Wenn Ihnen „böswilliges Unterlassen“ von Erwerbstätigkeit nachgewiesen wird, rechnet das Gericht mit dem Geld, das Sie hätten verdienen können. Dann zahlen Sie Unterhalt von einem Gehalt, das Sie gar nicht auf dem Konto haben.
Der Trennungsunterhalt endet spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung. Danach gelten beim nachehelichen Unterhalt wesentlich strengere Regeln, die oft dazu führen, dass gar nicht mehr gezahlt werden muss (Grundsatz der Eigenverantwortung). Das Ziel ist also oft: Die Zeit bis zur Scheidung finanziell „überleben“ und die Scheidung nicht unnötig hinauszuzögern.
Nutzen Sie diese Informationen, um gut vorbereitet in das Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu gehen. Nur er kann die lokalen Leitlinien Ihres Oberlandesgerichts prüfen und eine wasserdichte Berechnung für Ihren speziellen Fall erstellen.
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