Wie lange darf ich als Arbeitnehmer warten bis ich gegen eine Abmahnung vorgehe?
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Muss ich sofort gegen eine Abmahnung vorgehen? Oder kann ich mir Zeit lassen? Diese Frage ist wichtig. Denn eine Abmahnung kann Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis haben. Sie kann später bei einer Kündigung eine Rolle spielen. Deshalb sollten Sie wissen, wie lange Sie warten dürfen.
Keine feste Frist
Sie müssen nicht sofort gegen eine Abmahnung vorgehen. Es gibt keine gesetzliche Frist, die Sie einhalten müssen. Sie können selbst entscheiden, wann Sie aktiv werden
Das gilt sowohl für eine Gegendarstellung als auch für eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Der Grund ist einfach: Eine Abmahnung bleibt in Ihrer Personalakte. Sie kann auch noch nach langer Zeit negative Auswirkungen haben. Deshalb können Sie auch nach Monaten oder sogar Jahren noch verlangen, dass sie entfernt wird, wenn sie unberechtigt ist
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
– Sie können eine Gegendarstellung schreiben. Diese wird zu Ihrer Personalakte genommen
– Sie können sich beim Arbeitgeber beschweren
– Sie können vor dem Arbeitsgericht klagen und die Entfernung der Abmahnung verlangen
Eine Gegendarstellung ist eine schriftliche Stellungnahme. Sie erklären darin, warum Sie die Abmahnung für falsch halten. Der Arbeitgeber muss diese Gegendarstellung zu Ihrer Personalakte nehmen, wenn Sie das verlangen
Sie können sich beim Arbeitgeber beschweren. In Betrieben mit Betriebsrat können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden. Der Betriebsrat kann dann versuchen, Ihnen zu helfen
Sie können vor dem Arbeitsgericht klagen. Sie verlangen dann, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt wird. Auch für diese Klage gibt es keine feste Frist
Was passiert, wenn Sie abwarten?
Auch wenn Sie lange warten, verlieren Sie Ihr Recht nicht. Sie können die Abmahnung noch später angreifen. Das gilt auch, wenn Sie erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Abmahnung ansprechen
Achtung: Ausnahme bei Ausschlussfristen
In manchen Tarifverträgen gibt es Ausschlussfristen. Diese gelten aber meist nur für Ansprüche auf Geld. Für die Entfernung einer Abmahnung gelten sie in der Regel nicht
Je länger eine Abmahnung zurückliegt, desto weniger Bedeutung hat sie oft. Nach vielen Jahren kann sie für das Arbeitsverhältnis bedeutungslos werden. Dann muss sie entfernt werden, auch wenn sie ursprünglich berechtigt war
Was raten Experten?
Viele Experten sagen: Es ist oft sinnvoll, nicht sofort zu klagen. Manchmal bessert der Arbeitgeber die Abmahnung nach, wenn Sie früh klagen. Das kann für Sie ungünstig sein. Sie können auch abwarten und erst später, zum Beispiel im Kündigungsschutzprozess, die Abmahnung angreifen
Meinungsstand in der Literatur und Rechtsprechung
Alle wichtigen Kommentare und das Bundesarbeitsgericht sind sich einig: Es gibt keine feste Frist für das Vorgehen gegen eine Abmahnung. Sie können selbst entscheiden, wann Sie aktiv werden
Eine Klage auf Entfernung ist jederzeit möglich, solange die Abmahnung noch in der Personalakte ist und Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen.
– Sie müssen nicht sofort gegen eine Abmahnung vorgehen.
– Es gibt keine feste Frist für eine Gegendarstellung oder Klage.
– Sie können auch später noch die Entfernung verlangen.
– Je länger die Abmahnung zurückliegt, desto weniger Bedeutung hat sie oft.
– Sie können auch erst im Kündigungsschutzprozess die Abmahnung angreifen.
– Experten raten oft, mit Bedacht zu handeln und nicht vorschnell zu klagen.
Sie dürfen als Arbeitnehmer so lange warten, wie Sie möchten, bis Sie gegen eine Abmahnung vorgehen. Es gibt keine feste Frist. Sie sollten aber überlegen, was für Sie am besten ist. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich beraten lassen oder den Betriebsrat fragen.