Wie mache ich meinen Pflichtteilsanspruch am besten geltend?
Ihren Pflichtteilsanspruch am besten geltend zu machen, erfordert ein strukturiertes Vorgehen, da es sich um einen reinen Geldanspruch gegenüber den Erben handelt. Die aktive Einforderung ist entscheidend, da der Anspruch sonst verjährt.
Hier ist der empfohlene Ablauf:
Bevor Sie aktiv werden, stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch besteht und nicht verjährt ist.
Prüfen Sie, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören (i.d.R. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, Abkömmlinge wie Kinder, Enkel, Urenkel, sowie ggf. die Eltern).
Der Anspruch entsteht, wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger als die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils erhalten haben.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Eine schriftliche Geltendmachung unter Fristsetzung ist dringend ratsam, um die Verjährung zu verhindern.
Um die Höhe Ihres Pflichtteils berechnen zu können, benötigen Sie Informationen über den Nachlass.
Fordern Sie die Erben (oder den Alleinerben) schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Frist (z.B. 4–6 Wochen) zur Auskunft über den Nachlass auf.
Sie haben einen Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis, das die Vermögenswerte und Schulden zum Todestag sowie alle relevanten Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre (Pflichtteilsergänzungsanspruch) ausweist.
Bei Sachwerten wie Immobilien, Unternehmen oder Wertgegenständen können Sie auf Kosten des Nachlasses die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Wertermittlung verlangen. Alternativ können Sie von den Erben die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen.
Nach Erhalt und Prüfung der Nachlassinformationen berechnen Sie Ihren Anspruch:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie ohne Testament/Enterbung erhalten hätten.
Fordern Sie die Erben erneut schriftlich auf, den errechneten Pflichtteilsbetrag (inklusive etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche) innerhalb einer klaren Frist auszuzahlen. Setzen Sie die Erben damit in Verzug.
Wenn die Erben sich weigern, die Auskunft zu erteilen oder den berechneten Pflichtteil zu zahlen, bleibt Ihnen der Klageweg.
Liegen die erforderlichen Auskünfte noch nicht vor, ist meist eine Stufenklage notwendig:
Stufe: Auskunftserteilung (Nachlassverzeichnis)
Stufe: Wertermittlung (ggf. Sachverständigengutachten)
Stufe: Zahlung des errechneten Pflichtteils
Liegt der genaue Wert des Pflichtteils bereits fest, können Sie direkt auf Zahlung klagen.
Da das Pflichtteilsrecht komplex ist und oft emotionale Konflikte beinhaltet, ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Erbrecht dringend zu empfehlen.
Ein Anwalt kann:
Formfehler vermeiden und die Fristen korrekt wahren.
Den Nachlasswert überprüfen und sicherstellen, dass alle Werte (insbesondere Schenkungen) richtig berücksichtigt werden.
Eine einwandfreie schriftliche Forderung erstellen und eine außergerichtliche Lösung anstreben.
Sie in einem gerichtlichen Verfahren vertreten (bei Streitwerten über 5.000 € vor dem Landgericht ist die anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich).
Wichtig zu wissen: Kommen die Erben mit der Zahlung in Verzug, müssen sie unter Umständen auch die Anwaltskosten für die Geltendmachung des Anspruchs tragen.