Wie melde ich mich richtig und rechtssicher krank?
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Das nennt man „Krankmeldung“. Sie sagen Ihrem Chef oder Ihrer Chefin, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden. Das ist Ihre Pflicht als Arbeitnehmer. Die Regeln dazu stehen im Gesetz, genauer in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG)
Sie müssen sich sofort krankmelden, sobald Sie merken, dass Sie nicht arbeiten können. Das bedeutet: Sie informieren Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Am besten melden Sie sich noch vor Arbeitsbeginn krank. Sie dürfen nicht warten, bis Sie beim Arzt waren oder ein Attest haben. Die Krankmeldung muss sofort erfolgen, auch wenn Sie erst später zum Arzt gehen
Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Sobald Sie wissen, dass Sie nicht arbeiten können, müssen Sie Bescheid geben. Auch wenn Sie nachts krank werden, sollten Sie sich spätestens am nächsten Morgen vor Arbeitsbeginn melden
Sie können sich telefonisch, per E-Mail, per SMS oder über andere schnelle Wege krankmelden. Wichtig ist, dass die Nachricht Ihren Arbeitgeber rechtzeitig erreicht. Sie können auch eine andere Person bitten, die Krankmeldung für Sie zu übernehmen, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind
Sie müssen sagen:
– Dass Sie krank sind und nicht arbeiten können.
– Wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden.
Sie müssen nicht sagen, woran Sie erkrankt sind. Die Diagnose ist Ihre Privatsache
Das ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie krank sind und nicht arbeiten können. Viele nennen es auch „Krankschreibung“ oder „gelber Schein“. Der Arzt stellt die Bescheinigung aus, wenn er feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind
Wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind, müssen Sie spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Ihr Arbeitgeber kann das Attest aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen. Das steht im Gesetz und manchmal auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Oftmals finden sich in Arbeitsverträgen aber abweichende regeln, wonach Sie bereits früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die arbeitsvertraglichen Regeln gehen der gesetzlichen Regelung vor.
Beispiel: Sie werden am Montag krank. Dann brauchen Sie spätestens am Donnerstag das Attest. Ihr Arbeitgeber kann aber auch sagen: „Bitte bringen Sie schon am ersten Tag ein Attest mit.“ Dann müssen Sie sich daran halten
Sie müssen die Bescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber einreichen. Das kann per Post, per E-Mail (als Scan), per Fax oder persönlich geschehen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber das Attest rechtzeitig erhält. Seit 2023 übermitteln viele Ärzte die Bescheinigung direkt elektronisch an die Krankenkasse. Sie müssen aber trotzdem sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber die Information bekommt
Wenn Sie im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland krank werden, gelten besondere Regeln. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber sofort mitteilen:
– Dass Sie krank sind
– Wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden
– Ihre Adresse im Ausland
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie auch der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer melden
Wenn Sie sich nicht oder zu spät krankmelden, kann das ernste Folgen haben. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen das Gehalt für die Zeit der Krankheit kürzen oder sogar eine Abmahnung aussprechen. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann es auch zu einer Kündigung kommen
Auch wenn Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät abgeben, kann das Probleme geben. Der Arbeitgeber darf dann das Gehalt zurückhalten, bis Sie das Attest nachreichen
– Anzeigepflicht: Sie müssen sofort melden, dass Sie krank sind und wie lange Sie fehlen werden. Das ist die Krankmeldung.
– Nachweispflicht: Wenn Sie länger als drei Tage krank sind (oder der Arbeitgeber es verlangt), müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Das ist der Nachweis
Beides sind getrennte Pflichten. Sie müssen also immer sofort melden, dass Sie krank sind, und das Attest rechtzeitig nachreichen.
Sobald Sie wieder gesund sind, müssen Sie die Arbeit sofort wieder aufnehmen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht extra informieren, dass Sie wieder da sind, aber es ist höflich und hilfreich, kurz Bescheid zu geben
Wenn Ihr Arbeitgeber glaubt, dass Sie gar nicht krank sind, kann er die Bescheinigung anzweifeln. Er muss dann aber beweisen, dass Sie nicht krank waren. Die ärztliche Bescheinigung ist ein starker Beweis für Ihre Krankheit. Nur in besonderen Fällen wird ihr nicht geglaubt, zum Beispiel wenn sie immer genau die Zeit einer Kündigungsfrist abdeckt
1. Melden Sie sich sofort krank, sobald Sie merken, dass Sie nicht arbeiten können. Warten Sie nicht auf den Arztbesuch.
2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber auf schnellem Weg (Telefon, E-Mail, SMS).
3. Sagen Sie, wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden.
4. Reichen Sie spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest ein – oder früher, wenn Ihr Arbeitgeber das verlangt.
5. Wenn Sie im Ausland krank werden, melden Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse und geben Sie Ihre Adresse an.
6. Halten Sie sich an diese Regeln, um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
– Arbeitgeber: Ihr Chef oder Ihre Chefin, die Firma, bei der Sie arbeiten.
– Arbeitsunfähigkeit: Sie sind so krank, dass Sie nicht arbeiten können.
– Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest): Ein Zettel vom Arzt, der bestätigt, dass Sie krank sind.
– Anzeigepflicht: Sie müssen sofort sagen, dass Sie krank sind.
– Nachweispflicht: Sie müssen ein Attest vorlegen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind.
– Abmahnung: Eine offizielle Warnung vom Arbeitgeber, weil Sie eine Pflicht verletzt haben.
– Kündigung: Das Ende Ihres Arbeitsvertrags.
Wenn Sie diese Regeln befolgen, sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen Ihre Pflichten als Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber kann sich darauf verlassen, dass Sie alles richtig machen