Wie muss ein Einwilligungsbanner für Cookies auf einer Website ausgestaltet sein?

Mai 23, 2025

Wie muss ein Einwilligungsbanner für Cookies auf einer Website ausgestaltet sein?

VG Hannover, Urteil vom 19.03.2025, 10 A 5385/22

RA und Notar Krau

Viele kennen es: Man besucht eine Webseite, und schon springt ein Kasten auf. Er fragt nach „Cookies“. Oft klickt man schnell auf „Alle akzeptieren“.

Man möchte einfach nur die Seite sehen. Doch was bedeutet dieser Klick wirklich?

Was sind Cookies und warum sind sie wichtig?

Cookies sind kleine Helfer im Internet. Sie speichern Informationen über Sie.

Das kann nützlich sein, zum Beispiel wenn Sie etwas in den Warenkorb legen.

Es gibt aber auch Cookies, die Ihr Verhalten verfolgen. Diese sammeln Daten über Ihre Interessen. Sie ermöglichen dann persönliche Werbung. Solche Cookies sind nicht zwingend nötig.

Das Urteil aus Hannover: Eine gute Nachricht für Sie!

Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein wichtiges Urteil gefällt.

Es stärkt Ihre Rechte als Internetnutzer. Das Gericht sagt: Ein Cookie-Kasten muss eine „Alles ablehnen“-Schaltfläche haben. Diese muss auf den ersten Blick sichtbar sein.

Viele Webseiten haben nur einen „Alle akzeptieren“-Knopf. Sie machen es schwer, Cookies abzulehnen.

Das Gericht sieht dies als manipulativ an. Es will, dass Sie eine echte Wahl haben.

Wie muss ein Einwilligungsbanner für Cookies auf einer Website ausgestaltet sein?

Wenn diese Wahl fehlt, ist Ihre Zustimmung unwirksam. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Der Hintergrund: Warum das Gericht so entschieden hat

Ein Medienhaus in Niedersachsen nutzte solche Cookie-Kästen. Es gab keine echte Wahlmöglichkeit.

Das Gericht hat hier mehrere Fehler gefunden:

Ablehnen war zu kompliziert: Es war einfacher, Cookies zu akzeptieren.

Ständige Wiederholungen: Der Kasten nervte und drängte zur Zustimmung.

Irreführende Texte: Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ verleiteten zur Annahme.

Kein Wort von „Einwilligung“: Der wichtige Begriff fehlte ganz.

Unsichtbare Partner: Man sah nicht, wer alles Daten bekam.

Wichtige Infos versteckt: Widerrufsrecht war nur durch Scrollen sichtbar.

Das Gericht stellte klar: Ihre Zustimmung muss freiwillig sein. Sie müssen wissen, wozu Sie ja sagen. Nur dann ist sie gültig.

Ihre Privatsphäre im Netz wird gestärkt

Das Urteil ist ein klares Signal. Es soll Webseitenbetreiber dazu bringen, faire Cookie-Kästen zu nutzen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper, betont: Cookie-Kästen sind wichtig für Ihre Privatsphäre. Sie sollen eine echte Wahl bieten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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