Wie muss eine wirksame Abmahnung im Arbeitsrecht formuliert werden?
Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht sehr wichtig. Sie ist oft Voraussetzung, bevor ein Arbeitgeber kündigen darf. Sie soll dem Arbeitnehmer zeigen: Ihr Verhalten ist nicht in Ordnung. Sie müssen sich bessern. Sonst drohen ernste Folgen, zum Beispiel die Kündigung.
Eine Abmahnung ist eine ernste Warnung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Sie enthält eine genaue Beschreibung eines Fehlverhaltens. Außerdem sagt sie, dass dieses Verhalten nicht weiter geduldet wird. Sie droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an, zum Beispiel eine Kündigung.
Abmahnen darf jeder Vorgesetzte, der dem Arbeitnehmer Anweisungen geben kann. Das sind nicht nur die Chefs, sondern auch Fachvorgesetzte. Der Arbeitgeber kann aber festlegen, wer abmahnen darf.
Welche Form muss eine Abmahnung haben?
Eine Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Form vorschreibt. Schriftlich ist aber besser. So kann man später beweisen, was genau gesagt wurde.
Eine wirksame Abmahnung braucht drei Dinge:
1. Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
– Das Verhalten muss genau beschrieben werden.
– Es reicht nicht, nur zu sagen: „Sie waren unpünktlich.“
– Besser ist: „Sie sind am 12.03.2025 um 10:15 Uhr zur Arbeit gekommen. Arbeitsbeginn ist 9:00 Uhr.“
– Auch bei anderen Fehlern muss klar sein, was genau passiert ist.
2. Rügefunktion
– Die Abmahnung muss klar machen: Das Verhalten war falsch.
– Der Arbeitgeber muss sagen, dass er dieses Verhalten nicht mehr duldet.
3. Warnfunktion
– Die Abmahnung muss sagen: Wenn das noch einmal passiert, drohen ernste Folgen.
– Es reicht, wenn steht: „Bei Wiederholung müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.“
– Es muss nicht genau stehen, welche Art von Kündigung gemeint ist.
Nur wenn der Arbeitnehmer genau weiß, was er falsch gemacht hat, kann er sein Verhalten ändern. Pauschale Vorwürfe wie „unzureichende Leistung“ oder „schlechtes Benehmen“ reichen nicht. Es muss immer ein konkreter Vorfall genannt werden.
Die Abmahnung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Am besten ist es, sie persönlich zu übergeben und sich den Erhalt bestätigen zu lassen. So kann der Arbeitgeber später beweisen, dass die Abmahnung angekommen ist.
Was ist bei mehreren Abmahnungen zu beachten?
Wenn der Arbeitgeber bei kleinen Fehlern mehrmals abmahnt, muss die letzte Abmahnung besonders deutlich sein. Sie sollte zum Beispiel „Letztmalige Abmahnung“ heißen und klar sagen, dass beim nächsten Mal gekündigt wird. Sonst verliert die Abmahnung ihre Wirkung.
Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn:
– Das Verhalten nicht genau beschrieben wurde.
– Keine Warnung vor Konsequenzen enthalten ist.
– Sie aus einem sehr geringfügigen Anlass erfolgt.
– Sie mehrere Vorwürfe enthält, von denen einige nicht stimmen. Dann kann der Arbeitnehmer verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Muss der Arbeitnehmer vorher angehört werden?
Im privaten Bereich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Abmahnung nicht anhören.
Hier ein einfaches Beispiel für eine Abmahnung:
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Sehr geehrte Frau/Herr …,
am 12.03.2025 sind Sie erst um 10:15 Uhr zur Arbeit erschienen. Arbeitsbeginn ist um 9:00 Uhr. Sie haben damit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir dieses Verhalten nicht weiter dulden werden. Sollten Sie erneut zu spät zur Arbeit erscheinen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
—
Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer warnen. Sie gibt ihm die Chance, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn er trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber kündigen.
Was passiert nach einer Abmahnung?
Der Arbeitnehmer kann die Abmahnung akzeptieren oder sich dagegen wehren. Im Streitfall prüft das Arbeitsgericht, ob die Abmahnung wirksam war.
Eine wirksame Abmahnung muss:
– das Fehlverhalten genau beschreiben,
– klar sagen, dass das Verhalten nicht geduldet wird,
– und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen.
Sie sollte schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer übergeben werden. Nur so erfüllt sie ihre Warnfunktion und ist im Streitfall wirksam.