Wie verläuft ein Gütetermin im Arbeitsrecht?
RA und Notar Krau
Ein Gütetermin im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein Termin, der vorrangig der gütlichen Einigung der Parteien dient.
Er findet vor dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, einem Berufsrichter, statt und soll im Kündigungsverfahren in der Regel zwei Wochen nach Eingang der Klage anberaumt werden, praktisch erfolgt dies meist zwei bis sechs Wochen nach Klageeingang
Der Gütetermin dient nicht primär der Sachaufklärung, sondern der Erörterung des Streitverhältnisses mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung
Im Gütetermin wird das Streitverhältnis unter Würdigung aller Umstände erörtert, und es können Sachverhalte durch sofort mögliche Handlungen aufgeklärt werden
Es ist jedoch das primäre Ziel, eine gütliche Einigung zu erreichen
Eine schriftliche Äußerung des Beklagten vor dem Gütetermin ist nicht zwingend erforderlich, kann aber aus taktischen Gründen erfolgen
Die persönliche Anwesenheit der Parteien kann angeordnet werden, und bei Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, da die persönliche Diskussion zwischen den Parteien und dem Gericht für die Einigung wichtig ist
Ist eine Partei verhindert, persönlich zu erscheinen, kann sie einen Vertreter entsenden, der die Voraussetzungen des § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfüllt, um ein Ordnungsgeld zu vermeiden
Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, wird in der Regel ein weiterer Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt
Ein Vergleich im Gütetermin oder eine gerichtliche Protokollierung einer außergerichtlichen Einigung kann für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein, da dies in der Regel keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit auslöst