Wie vermeide ich eine Betreuung – Vorsorgevollmacht

Oktober 9, 2025

Wie vermeide ich eine Betreuung Vorsorgevollmacht

Betreuung vermeiden: Die Vorsorgevollmacht für Laien erklärt

Wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht in Deutschland einen gesetzlichen Betreuer für Sie. Dieser Betreuer wird gerichtlich überwacht und muss dem Gericht regelmäßig Rechenschaft ablegen.

Der effektivste Weg, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden und stattdessen eine Person Ihres Vertrauens einzusetzen, ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie (der Vollmachtgeber) im Voraus eine oder mehrere Vertrauenspersonen (die Bevollmächtigten) bestimmen. Diese Personen dürfen dann Ihre Angelegenheiten regeln und Entscheidungen für Sie treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (z.B. aufgrund von Geschäftsunfähigkeit).

Kurz gesagt:

Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht eine Betreuung durch das Gericht in den abgedeckten Bereichen in der Regel überflüssig. So können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren.

Warum reicht die Familie nicht aus?

Das ist ein häufiger Irrglaube:

Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder dürfen nicht automatisch rechtliche Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind (außer in sehr begrenzten, neuen Notfällen für Ehepartner/Lebenspartner, die hier aber nicht die umfassende Vorsorgevollmacht ersetzen).

Ohne eine Vorsorgevollmacht muss das Gericht eine Betreuung einrichten. Das Gericht wählt dann einen Betreuer aus – dies kann zwar ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person.

So erstellen Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht

Um die gesetzliche Betreuung sicher zu vermeiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

Die richtige Person wählen: Absolutes Vertrauen

Wählen Sie jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen. Der Bevollmächtigte hat weitreichende Befugnisse und wird vom Gericht in der Regel nicht so streng kontrolliert wie ein gesetzlicher Betreuer. Er sollte geeignet sein, Ihre Interessen gewissenhaft zu vertreten.

Der Umfang der Vollmacht: Generalvollmacht

Um sicherzustellen, dass keine Betreuung für Teilbereiche notwendig wird, empfiehlt sich eine Generalvollmacht oder eine umfassende Vorsorgevollmacht. Diese sollte die wichtigsten Bereiche abdecken:

Gesundheit und Pflege: Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, Operationen, Aufenthalt in Pflegeheimen.

Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Zahlungen, Verwaltung von Konten und Depots.

Aufenthalt und Wohnung: Mietverträge, Kündigungen.

Behörden- und Gerichtsangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern und Gerichten.

Wichtig:

Bestimmte, einschneidende Entscheidungen (z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern oder gefährliche Heilbehandlungen) müssen ausdrücklich in der Vollmacht genannt werden und bedürfen trotz Vollmacht in vielen Fällen einer gerichtlichen Genehmigung (Vier-Augen-Prinzip).

Wie vermeide ich eine Betreuung – Vorsorgevollmacht

Die Form: Schriftlichkeit und Unterschrift

Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Sie sollten Ort und Datum der Unterschrift festhalten. Es ist ratsam, auch den Bevollmächtigten unterschreiben zu lassen, um dessen Annahme zu dokumentieren. Wir raten dringend zur notariellen Beurkundung!

Immobiliengeschäfte (Kauf/Verkauf von Häusern oder Grundstücken) – Notarielle Beurkundung

Erbausschlagungen – Notariell beglaubigte Vollmacht

Generell zur Erhöhung der Akzeptanz im Rechtsverkehr (Banken, Kliniken) – Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung vermeidet spätere Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung.

Die Auffindbarkeit: Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Eine Vollmacht nützt nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird.

Aufbewahrung:

Das Original verbleibt für immer in der Akte des Notars. Wir erteilen jedoch jedem Bevollmächtigten eine Ausfertigung und Ihnen eine Kopie. Die Ausfertigung ersetzt das Original im Geschäftsverkehr. Wir übersenden zunächst die Ausfertigungen zunächst nur an Sie als Vollmachtgeber.

Dadurch kann ich den Gebührenberechnung einschlägigen Wert um 30 % zu Ihren Gunsten herabsetzen!

Geben Sie die Ausfertigung dem Bevollmächtigten erst wenn es notwendig wird. Bis dahin bewahren Sie die Ausfertigung an einem sicheren aber trotzdem leicht zugänglichen Ort (z.B. in einem Notfallordner) auf, über den der Bevollmächtigte informiert ist, so dass er im Bedarfsfall Zugriff nehmen kann.

Bei Verlust können wir neue Ausfertigungen erteilen.

Registrierung:

Tragen Sie die Vorsorgevollmacht unbedingt beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ein. Das Gericht fragt dort nach, bevor eine Betreuung eingeleitet wird. Die Registrierung besorgen wir für Sie.

Was, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist?

Selbst eine wirksame Vollmacht verhindert eine Betreuung nicht zu 100%, wenn der Bevollmächtigte seine Aufgaben nicht wahrnimmt oder eine konkrete Gefahr für das Wohl des Vollmachtgebers besteht (z.B. bei Verdacht auf Missbrauch oder mangelnde Redlichkeit). In solchen seltenen Fällen kann das Gericht trotz Vollmacht einen Betreuer bestellen, z.B. einen Kontrollbetreuer, oder die Vollmacht widerrufen.

Das kann man verhindern, indem man eine neue Vorsorgevollmacht zugunsten einer besser geeigneten Person bestellt.

Fazit

Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale und wirksamste Instrument, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren und eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht zu verhindern. Sie ermöglichen es einer Vertrauensperson, in Ihrem Sinne zu handeln. Suchen Sie unbedingt den Rat eines Notars und lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht in jedem Falle notariell beurkunden.

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