Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
Viele Menschen arbeiten mehr als in ihrem Arbeitsvertrag steht. Diese zusätzlichen Stunden nennt man Überstunden. Doch wie viele Überstunden sind eigentlich erlaubt? In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige dazu – einfach erklärt und in kurzen Sätzen.
Überstunden sind Arbeitsstunden, die Sie zusätzlich zu Ihrer normalen Arbeitszeit leisten. Die normale Arbeitszeit steht meist im Arbeitsvertrag. Gibt es dazu keine Regelung, gilt die im Betrieb übliche oder durch Tarifvertrag festgelegte Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) regelt, wie lange Sie höchstens arbeiten dürfen. Die wichtigste Vorschrift ist Paragraf 3 ArbZG. Dort steht: Sie dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten. Das ergibt 48 Stunden pro Woche
In besonderen Fällen dürfen Sie auch bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten. Das ist aber nur erlaubt, wenn Sie im Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. Das heißt: Sie können zum Beispiel in einer Woche mehr arbeiten, müssen das aber später durch weniger Arbeit ausgleichen
Die Zahl der erlaubten Überstunden ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrer vertraglichen Arbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Wenn Sie zum Beispiel laut Vertrag 40 Stunden pro Woche arbeiten, dürfen Sie bis zu acht Überstunden pro Woche machen, weil das Gesetz maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt
Sie arbeiten laut Vertrag 40 Stunden pro Woche. In einer Woche arbeiten Sie 48 Stunden. Das sind acht Überstunden. Das ist erlaubt, solange Sie im Durchschnitt über sechs Monate nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten
In manchen Betrieben gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Diese können andere Regeln für Überstunden enthalten. Sie dürfen aber die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Das heißt: Auch mit Tarifvertrag dürfen Sie im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten
Für bestimmte Berufe, wie zum Beispiel im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr, gibt es Ausnahmen. Hier kann die tägliche Arbeitszeit in besonderen Fällen auf bis zu 24 Stunden verlängert werden. Das gilt aber nur, wenn Sie regelmäßig Bereitschaftsdienst leisten und der Gesundheitsschutz beachtet wird
Ihr Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn das im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Gibt es keine solche Regelung, müssen Sie nur in Notfällen Überstunden machen, zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe
Sie sind nur verpflichtet, Überstunden zu machen, wenn das im Vertrag steht oder ein Notfall vorliegt. Ansonsten können Sie Überstunden ablehnen
Überstunden können durch Freizeit oder durch Geld ausgeglichen werden. Wie das geschieht, steht oft im Vertrag oder im Tarifvertrag. Gibt es dazu keine Regelung, muss Ihr Arbeitgeber die Überstunden bezahlen
Arbeiten Sie regelmäßig mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit, ist das nicht erlaubt. Ihr Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er Sie regelmäßig zu viele Überstunden machen lässt. Auch Sie selbst sollten darauf achten, die gesetzlichen Grenzen nicht zu überschreiten
Wenn Sie Fragen zu Ihren Überstunden haben oder unsicher sind, wie viele Überstunden Sie machen dürfen, wenden Sie sich an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau.
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