Wie wird ein Bauplatz bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Die Bewertung eines Bauplatzes für die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Thema. Sie müssen wissen, wie das Finanzamt den Wert festsetzt. Dieser Wert ist die Grundlage für die Berechnung der Steuer. Das Ziel ist ein fairer Wert für den Bauplatz. Man spricht dabei vom Grundbesitzwert.
Das Bewertungsgesetz und das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz regeln die Bewertung. Für die Bewertung von Grundstücken gelten spezielle Regeln. Ein unbebautes Grundstück, das als Bauplatz genutzt werden darf, wird als Grundvermögen betrachtet. Entscheidend ist der Verkehrswert des Bauplatzes. Der Verkehrswert ist der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Man nennt ihn auch den gemeinen Wert.
Für die Erbschaftsteuer wird meist das sogenannte Vergleichswertverfahren angewendet. Hierbei wird der Bauplatz mit ähnlichen, kürzlich verkauften Grundstücken verglichen. Die Daten über diese Verkäufe kommen von den örtlichen Gutachterausschüssen. Diese Ausschüsse sammeln alle Kaufpreise von Grundstücken in einer Region. Sie legen sogenannte Bodenrichtwerte fest.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine bestimmte Zone. Er gibt an, wie viel ein Quadratmeter unbebauter Fläche wert ist. Die Bodenrichtwerte sind öffentlich einsehbar. Sie sind ein sehr wichtiger Anhaltspunkt für die Bewertung Ihres Bauplatzes. Das Finanzamt nutzt diesen Wert fast immer als Basis für die Berechnung des Grundbesitzwerts.
Die Berechnung ist oft einfacher, als man denkt. Man multipliziert die Fläche des Bauplatzes in Quadratmetern mit dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter.
Nicht immer ist die reine Multiplikation von Fläche und Bodenrichtwert ausreichend. Manchmal muss der Wert angepasst werden. Solche Anpassungen werden Zu- oder Abschläge genannt.
Das Finanzamt wird nach dem Tod des Erblassers aktiv. Es fordert Sie auf, eine Erklärung abzugeben. Dann wird das Finanzamt einen Grundbesitzwertbescheid erlassen. Dieser Bescheid legt den festgestellten Wert des Bauplatzes fest. Sie können diesen Bescheid überprüfen lassen, wenn Sie Zweifel haben. Sie können auch ein eigenes Gutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag geben. Dieses Gutachten muss den niedrigeren gemeinen Wert beweisen. Das Finanzamt muss diesen niedrigeren Wert dann berücksichtigen.
Die Bewertung des Bauplatzes für die Erbschaftsteuer orientiert sich am Verkehrswert. Der Bodenrichtwert ist die wichtigste Grundlage. Der Wert wird durch Fläche mal Bodenrichtwert berechnet. Abweichende Merkmale und der Erschließungszustand können den Wert ändern. Sie sollten die Grundlagen kennen, um die Berechnung des Finanzamtes zu verstehen und zu prüfen.