Wie wird ein betrieblich genutztes Grundstück bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Die Bewertung eines betrieblich genutzten Grundstücks für die Erbschaftsteuer ist ein wichtiger Schritt. Sie ist aber auch kompliziert. Das Finanzamt muss den Wert des Grundstücks feststellen. Dieser Wert ist die Basis für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Es gibt spezielle Regeln für Grundstücke, die zu einem Betriebsvermögen gehören.
Zuerst muss man verstehen, was Betriebsvermögen ist. Betriebsvermögen sind alle Dinge, die einem Unternehmen gehören. Ein Grundstück, das der Betrieb nutzt, gehört dazu. Ein privates Wohnhaus ist Privatvermögen. Für Privatvermögen gelten andere Bewertungsregeln.
Die Bewertung folgt dem Bewertungsgesetz. Das Ziel ist der sogenannte gemeine Wert. Man kann auch Verkehrswert dazu sagen. Das ist der Preis, den man auf dem freien Markt bekommen würde. Diesen Wert muss das Finanzamt schätzen. Die Bewertung erfolgt nach dem „Grundsatz der Einzelbewertung“. Das bedeutet, jedes Grundstück wird für sich allein bewertet.
Es gibt verschiedene Verfahren, um den Wert zu schätzen. Welches Verfahren gewählt wird, hängt von der Art des Grundstücks ab.
Dieses Verfahren nutzt Verkaufspreise von ähnlichen Grundstücken. Das Finanzamt sucht nach Grundstücken in der Nähe. Diese müssen vergleichbar sein. Sie müssen zur gleichen Zeit verkauft worden sein. Der Preis dieser Grundstücke wird dann als Wert für das zu bewertende Grundstück angenommen. Dies ist das bevorzugte Verfahren. Es ist aber nicht immer möglich.
Dieses Verfahren wird oft für Mietgrundstücke genutzt. Dazu gehören zum Beispiel Bürogebäude oder Fabrikhallen. Hier zählt der mögliche Gewinn. Man schätzt, wie viel Miete das Grundstück in Zukunft bringen wird. Man zieht die Kosten ab. Der verbleibende Ertrag wird dann kapitalisiert. Das bedeutet, man rechnet den zukünftigen Ertrag auf den heutigen Wert um.
Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die anderen beiden nicht funktionieren. Man nutzt es oft für sehr spezielle Betriebsgebäude. Hier wird der Wert aus den Kosten der Herstellung abgeleitet. Man schaut, was es kosten würde, das Gebäude neu zu bauen. Man spricht von den Herstellungskosten. Dazu kommt der Wert des Bodens. Vom Neubauwert zieht man eine Wertminderung ab. Das passiert wegen des Alters des Gebäudes.
Bei Betriebsvermögen gibt es eine wichtige Vergünstigung. Dies ist ein großer Vorteil für die Erben. Man spricht vom Verschonungsabschlag. Der Gesetzgeber will Arbeitsplätze sichern. Er will verhindern, dass Betriebe wegen der Steuer verkauft werden müssen.
Dieser Abschlag mindert den Wert des Betriebsvermögens. Das Grundstück ist ein Teil davon. Es gibt zwei Optionen:
Der ermittelte Wert wird also oft nicht vollständig besteuert. Nur der Restwert nach dem Verschonungsabschlag wird für die Steuer verwendet. Dies macht die Erbschaftsteuer für betriebliche Grundstücke günstiger.
Die Bewertung eines betrieblich genutzten Grundstücks startet mit der Suche nach dem gemeinen Wert. Dazu dienen Verfahren wie das Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Der ermittelte Wert wird dann durch den Verschonungsabschlag stark reduziert. Das ist eine große Erleichterung für die Erben eines Betriebs. Das Ziel ist, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.