Wie wird ein Gartengrundstück bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Die Bewertung eines Gartengrundstücks für die Erbschaftsteuer ist wichtig. Sie entscheidet, wie viel Steuer Sie zahlen müssen. Grundsätzlich nutzt das Finanzamt den Verkehrswert zur Bewertung. Der Verkehrswert ist der Preis, den man auf dem freien Markt erzielen könnte. Das ist der Wert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Man nennt dies auch den gemeinen Wert.
Für die meisten Grundstücke in Deutschland gibt es ein spezielles Bewertungsverfahren. Das Finanzamt wendet das Bewertungsgesetz (BewG) an. Hierbei wird nicht einfach der Kaufpreis aus einem zufälligen Verkauf herangezogen. Stattdessen gibt es standardisierte Methoden. Das Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Bewertung. Das Verfahren soll verhindern, dass jeder Erbe einen eigenen Gutachter beauftragen muss.
Für bebaute Grundstücke wie ein Wohnhaus gibt es verschiedene Verfahren. Dazu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Ein reines Gartengrundstück ist oft unbebaut oder nur geringfügig bebaut. Es dient zur Freizeitgestaltung oder zum Anbau von Gemüse. Solche Grundstücke fallen häufig unter die Kategorie des unbebauten Grundstücks. Aber Achtung: Ein Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) hat eine Sonderstellung.
Ist das Gartengrundstück ein normales, unbebautes Grundstück, gilt das Vergleichswertverfahren. Das ist die einfachste Methode. Das Finanzamt schaut, zu welchem Preis ähnliche Grundstücke in der Nähe verkauft wurden. Es nutzt dazu eine Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse.
Der Wert wird aus diesen Vergleichspreisen abgeleitet. Ist das nicht möglich, greift man auf den Bodenrichtwert zurück. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine bestimmte Zone. Er wird von den Gutachterausschüssen ermittelt. Der Bodenrichtwert ist nicht immer der exakte Verkehrswert. Er dient aber als guter Anhaltspunkt für die Berechnung.
Ein Kleingarten, oft auch Schrebergarten genannt, wird besonders bewertet. Er wird nach dem Bundeskleingartengesetz genutzt. Der Pächter hat oft nur ein Nutzungsrecht, nicht das Eigentum am Boden. Bei der Erbschaftsteuer geht es meist um den Wert der Baulichkeiten und Anpflanzungen auf dem Pachtgrundstück.
Der Wert des Bodens selbst ist oft stark gemindert. Dies liegt an der kleingärtnerischen Nutzung. Diese Nutzung ist gesetzlich vorgeschrieben. Man darf dort zum Beispiel kein großes Wohnhaus bauen. Das mindert den möglichen Verkaufspreis. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Abschlag. Der Wert ist oft deutlich niedriger als bei einem normalen Baugrundstück.
Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert. Dieser Grundbesitzwert ist die Grundlage für die Erbschaftsteuer. Er ist oft gleich dem Verkehrswert. Der Erbe bekommt vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid über diesen Wert. Dieser Bescheid ist wichtig. Er bildet die Basis für den späteren Erbschaftsteuerbescheid.
Sie können den vom Finanzamt festgestellten Wert anzweifeln. Das geht, wenn Sie einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen können.
Dafür können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem Sachverständigen beauftragen. Dieses Gutachten muss den Wert zum Stichtag ermitteln. Liegt dieser Gutachterwert unter dem Wert des Finanzamtes, wird der niedrigere Wert angesetzt. Das kann Ihre Steuerlast mindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Diese Regeln sorgen dafür, dass die Besteuerung von Gartengrundstücken fair ist. Trotzdem ist jeder Fall einzigartig. Eine genaue Prüfung ist immer ratsam.
Stellen Sie sich vor, Ihr geerbtes Gartengrundstück liegt in einer ländlichen Gegend. Es ist kein Kleingarten. Das Finanzamt nutzt den Bodenrichtwert. Dieser liegt bei 100 Euro pro Quadratmeter. Das Grundstück ist 500 Quadratmeter groß.
Rechnung: 500 qm x 100 Euro/qm = 50.000 Euro.
Der Wert für die Erbschaftsteuer ist 50.000 Euro. Davon ziehen Sie Ihren persönlichen Freibetrag ab. Auf den Rest zahlen Sie dann die Steuer. Bei Kleingärten wäre der Wert oft deutlich geringer.
Wichtig: Fragen Sie im Zweifel immer einen Steuerberater oder Fachanwalt. Diese Fachleute helfen Ihnen bei der korrekten Bewertung. Sie können auch prüfen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.