Wie wird ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Die Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken für die Erbschaftsteuer ist ein Sonderfall. Sie unterscheidet sich von der Bewertung anderer Vermögensarten. Das Ziel ist es, die Landwirtschaft zu erhalten und die Steuerlast fair zu gestalten. Man spricht hier vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.
Der Wert des landwirtschaftlichen Grundstücks wird nach dem sogenannten Ertragswertverfahren ermittelt. Das ist eine spezielle Methode. Sie ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Man nutzt dazu die Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Der Gedanke dahinter ist einfach: Ein Acker oder ein Wald ist so viel wert, wie er langfristig Ertrag bringen kann.
Der Ertragswert ist nicht der Verkaufspreis, den man auf dem freien Markt erzielen könnte. Das ist der Verkehrswert. Landwirtschaftliche Grundstücke, die weiter landwirtschaftlich genutzt werden, werden nicht mit dem Verkehrswert bewertet. Das wäre meist viel teurer. Der Ertragswert ist viel niedriger als der Verkehrswert.
Der Ertragswert berechnet sich aus dem durchschnittlichen jährlichen Reinertrag. Dieser Reinertrag ist der Gewinn, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Man nimmt dabei einen Durchschnitt aus mehreren Jahren. Das macht die Berechnung stabiler. Man nutzt auch sogenannte Vervielfältiger. Diese Faktoren sollen den Wert der zukünftigen Erträge abbilden. Die Berechnung ist sehr komplex und standardisiert. Es gibt festgelegte Regeln für diesen Reinertrag.
Die Finanzämter sind für die Bewertung zuständig. Sie nutzen die Regeln des Bewertungsgesetzes. Zuerst wird die Wirtschaftsart des Grundstücks bestimmt. Ist es Ackerland, Grünland, ein Weinberg oder ein Wald? Für jede Art gibt es andere Eckdaten zur Berechnung.
Alle landwirtschaftlichen Grundstücke, die zu einem Betrieb gehören, werden als eine Einheit betrachtet. Man spricht von der Wirtschaftseinheit. Der Wert dieser gesamten Einheit wird ermittelt. Das macht die Sache übersichtlicher.
Die Finanzverwaltung nutzt eine Wertzahl. Diese Zahl wird aus dem Reinertrag berechnet. Die Wertzahl stellt den kapitalisierten Wert des Reinertrags dar. Das ist der Wert aller zukünftigen Erträge in heutigem Geld.
Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gibt es eine zusätzliche Vergünstigung. Nach der Bewertung mit dem Ertragswertverfahren wird noch ein Abschlag gewährt.
Man spricht von den sogenannten Verschonungsregeln. Sie sind wichtig, um Betriebe in der Familie zu halten. Der Gesetzgeber will verhindern, dass ein Betrieb wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden muss.
Diese Verschonungen sind an weitere Voraussetzungen geknüpft. Zum Beispiel muss der Betrieb eine bestimmte Größe haben. Der Erbe muss auch in der Lage sein, den Betrieb weiterzuführen.
Die Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke ist besonders günstig. Sie erfolgt nach dem Ertragswertverfahren, nicht nach dem hohen Verkaufswert. Das ist der niedrigere Wert. Zusätzlich gibt es hohe Steuererleichterungen von bis zu 100 Prozent. Diese Vergünstigungen sind an die Weiterführung des Betriebes gebunden. Das alles dient dem Erhalt der Landwirtschaft in Familienhand.