Wie wird ein selbstgenutztes Wohnhaus bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Die Bewertung eines selbstgenutzten Wohnhauses für die Erbschaftsteuer ist ein wichtiger Punkt. Es gibt hier spezielle Regeln, die für Erben oft sehr vorteilhaft sind. Das Ziel ist, dass der Staat nicht zu viel Steuern auf das vererbte Familienheim verlangt.
Ein selbstgenutztes Wohnhaus wird in der Erbschaftsteuer als Familienheim bezeichnet. Dieses Familienheim genießt eine besondere Steuerbegünstigung. Die gute Nachricht zuerst: Unter bestimmten Umständen kann der Erwerb des Hauses komplett steuerfrei sein.
Die Steuerfreiheit ist an zwei wichtige Bedingungen geknüpft:
„Unverzüglich“ bedeutet in der Regel, dass der Einzug innerhalb von sechs Monaten erfolgen sollte. Eine Verzögerung muss gut begründet werden, zum Beispiel durch notwendige größere Renovierungen.
Wenn das Haus die Bedingungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt, muss sein Wert ermittelt werden. Auch wenn es steuerfrei ist, muss der Wert bekannt sein. Das Finanzamt nutzt hierfür das sogenannte Verkehrswertverfahren.
Der Verkehrswert ist der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Er wird auch als Marktwert bezeichnet. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nicht willkürlich. Es gibt dafür klare Regeln im Bewertungsgesetz.
Es gibt drei Hauptmethoden, um den Verkehrswert zu bestimmen:
Der Wert des Hauses wird immer zum Stichtag des Todes des Erblassers bewertet. Spätere Wertsteigerungen oder -minderungen spielen keine Rolle für die Erbschaftsteuer.
Auch bei der Steuerfreiheit gibt es eine wichtige Frist zu beachten. Wenn der Erbe das Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft oder nicht mehr selbst bewohnt, entfällt die Steuerbefreiung nachträglich.
Das Finanzamt fordert dann die ursprünglich erlassene Erbschaftsteuer zurück.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Regelungen zum Familienheim sind komplex. Es ist oft ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Das hilft, die Steuerbefreiung optimal zu nutzen.