Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig
OLG Saarbrücken 5 U 19/13
Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag:
Unwirksamkeit einer Wiederverheiratungsklausel mit Vermächtnisanordnung
zugunsten der Abkömmlinge;
Aufrechterhaltung von Vermächtnisansprüchen durch ergänzende Vertragsauslegung
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat entschieden, dass eine Wiederverheiratungsklausel in einem Erbvertrag,
die den überlebenden Ehegatten im Falle einer Wiederverheiratung vollständig enterbt, sittenwidrig und damit nichtig ist.
Hintergrund:
Die Kläger, Söhne des Beklagten aus erster Ehe, machten Vermächtnisansprüche aus einem Erbvertrag geltend.
Der Erbvertrag enthielt eine Wiederverheiratungsklausel, die den Beklagten im Falle einer Wiederverheiratung verpflichtete,
den Klägern Vermächtnisse in Höhe des gesamten Nachlasses auszuzahlen.
Der Beklagte hatte wieder geheiratet und weigerte sich, die Vermächtnisse zu zahlen.
Entscheidung:
Das OLG Saarbrücken gab den Berufungen der Kläger statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Vermächtnisse.
Begründung:
Kernaussagen:
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.