Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig 

September 7, 2017

Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig

OLG Saarbrücken 5 U 19/13

Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag:

Unwirksamkeit einer Wiederverheiratungsklausel mit Vermächtnisanordnung

zugunsten der Abkömmlinge;

Aufrechterhaltung von Vermächtnisansprüchen durch ergänzende Vertragsauslegung

RA und Notar Krau

 Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat entschieden, dass eine Wiederverheiratungsklausel in einem Erbvertrag,

die den überlebenden Ehegatten im Falle einer Wiederverheiratung vollständig enterbt, sittenwidrig und damit nichtig ist.

Hintergrund:

Die Kläger, Söhne des Beklagten aus erster Ehe, machten Vermächtnisansprüche aus einem Erbvertrag geltend.

Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig

Der Erbvertrag enthielt eine Wiederverheiratungsklausel, die den Beklagten im Falle einer Wiederverheiratung verpflichtete,

den Klägern Vermächtnisse in Höhe des gesamten Nachlasses auszuzahlen.

Der Beklagte hatte wieder geheiratet und weigerte sich, die Vermächtnisse zu zahlen.

Entscheidung:

Das OLG Saarbrücken gab den Berufungen der Kläger statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Vermächtnisse.

Begründung:

  • Sittenwidrigkeit der Wiederverheiratungsklausel: Die Wiederverheiratungsklausel ist sittenwidrig, da sie die Eheschließungsfreiheit des Beklagten in unzulässiger Weise einschränkt. Sie stellt ihn vor die Wahl, entweder auf eine neue Ehe zu verzichten oder den gesamten Nachlass zu verlieren.
  • Unwirksamkeit der Klausel: Die sittenwidrige Wiederverheiratungsklausel ist nichtig. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Vermächtnisse insgesamt entfallen.
  • Ergänzende Vertragsauslegung: Das OLG Saarbrücken hat den Erbvertrag ergänzend ausgelegt und festgestellt, dass der hypothetische Wille der Vertragsparteien darin bestand, dem Beklagten im Falle einer Wiederverheiratung seinen Pflichtteil zu belassen und den Klägern Vermächtnisse in Höhe des verbleibenden Nachlasses zu gewähren.
  • Höhe der Vermächtnisse: Die Höhe der Vermächtnisse wurde anhand des Nachlasswertes zum Zeitpunkt der Wiederverheiratung des Beklagten berechnet.

Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig

Kernaussagen:

  • Eine Wiederverheiratungsklausel, die den überlebenden Ehegatten vollständig enterbt, ist sittenwidrig und nichtig.
  • Die Nichtigkeit der Wiederverheiratungsklausel führt nicht zum Wegfall der Vermächtnisse.
  • Durch ergänzende Vertragsauslegung kann die Wirksamkeit der Vermächtnisse in reduzierter Höhe aufrechterhalten werden.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Die Entscheidung des OLG Saarbrücken stärkt die Eheschließungsfreiheit und schützt den überlebenden Ehegatten vor übermäßigen Beschränkungen durch Wiederverheiratungsklauseln.
  • Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der ergänzenden Vertragsauslegung im Erbrecht.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Erbverträgen mit Wiederverheiratungsklauseln.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims

Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims

April 23, 2025
Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStGauf der Grundlage des Ur…
Berücksichtigung von Einwänden bei der Erteilung eines ENZ

Berücksichtigung von Einwänden bei der Erteilung eines ENZ

April 23, 2025
Berücksichtigung von Einwänden bei der Erteilung eines ENZRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2…
Keine Beschwerdeberechtigung der Vorerben für die Löschung eines Nacherbenvermerks

Keine Beschwerdeberechtigung der Vorerben für die Löschung eines Nacherbenvermerks

April 23, 2025
Keine Beschwerdeberechtigung der Vorerben für die Löschung eines NacherbenvermerksRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe h…