Wirecard und die aufgebrauchte Manager-Versicherung: Was Sie wissen müssen
RA und Notar Krau
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in einer Führungsposition bei einer großen Firma. Eines Tages gerät die Firma in Schwierigkeiten, zum Beispiel wegen eines Skandals. Plötzlich stehen Sie im Mittelpunkt von Ermittlungen, müssen sich verteidigen und brauchen teure Anwälte oder sogar Hilfe, um Ihren Ruf in der Öffentlichkeit zu schützen. Dafür gibt es eine spezielle Versicherung: die D&O-Versicherung.
D&O steht für „Directors and Officers“, also Geschäftsführer und Vorstände. Eine D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Manager und Führungskräfte eines Unternehmens. Sie schützt diese Personen, wenn ihnen vorgeworfen wird, bei ihrer Arbeit Fehler gemacht zu haben, die zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte geführt haben. Die Versicherung übernimmt dann zum Beispiel die Kosten für die Verteidigung oder für mögliche Schadenersatzzahlungen.
Im Fall Wirecard gab es einen riesigen Bilanzskandal. Das bedeutet, dass die Zahlen in der Firmenbilanz (einer Art Übersicht über Einnahmen und Ausgaben) nicht stimmten und das Unternehmen viel weniger Geld hatte, als es vorgab. Dies führte dazu, dass Wirecard pleiteging und viele Menschen ihren Job verloren oder Geld verloren, das sie in Wirecard investiert hatten.
Einer der Beteiligten war der ehemalige Chefbuchhalter der Wirecard AG. Er war für die Finanzen zuständig und auch Geschäftsführer einer Tochterfirma von Wirecard. Als der Skandal aufflog, brauchte er natürlich juristische Hilfe und Unterstützung für seine Kommunikation mit der Öffentlichkeit (sogenannte PR-Kosten). Er wollte, dass seine D&O-Versicherung diese Kosten übernimmt.
Die D&O-Versicherung hatte aber eine schlechte Nachricht für den Chefbuchhalter: Sie sagte, die Versicherungssumme sei bereits aufgebraucht. Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung in einem bestimmten Zeitraum (oft pro Jahr) für alle Schäden oder Kosten ausbezahlt. Wenn diese Summe erreicht ist, zahlt die Versicherung nichts mehr.
Der Chefbuchhalter war damit nicht einverstanden. Er argumentierte:
Das Gericht gab der D&O-Versicherung Recht. Der Chefbuchhalter bekommt keine weiteren Leistungen mehr, weil die Versicherungssumme aufgebraucht ist.
Die Gründe für die Entscheidung des Gerichts:
Zusammenfassend bedeutet das Urteil:
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Bedingungen einer D&O-Versicherung genau zu kennen und wie schnell in großen Skandalen die Versicherungssummen aufgebraucht sein können.
Haben Sie weitere Fragen zu Versicherungen oder Managerhaftung?
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.