Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Januar 7, 2026

Wirksame Kündigung eines GmbHGeschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 20.11.2025
Aktenzeichen: 5 U 15/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2025:1120.5U15.24.00
Dokumenttyp: Urteil

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main befasst sich mit einem brisanten Thema: der Kündigung eines Geschäftsführers, der Betriebsratsmitglieder finanziell unzulässig bevorzugt haben soll. In der Welt der Unternehmen nennt man so etwas oft „Günstlingswirtschaft“.

Das Gericht musste entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war und ob dem ehemaligen Chef trotzdem noch Bonuszahlungen (Tantiemen) zustehen.


Der Fall: Was war geschehen?

Sie müssen sich die Situation so vorstellen: Der Kläger war jahrelang Geschäftsführer eines städtischen Verkehrsbetriebs in Hessen. Ende 2021 gab es anonyme Hinweise, dass in der Firma einiges schiefläuft. Es hieß, bestimmte Betriebsratsmitglieder hätten viel zu hohe Gehälter bekommen.

Das Unternehmen beauftragte daraufhin Spezialisten (eine Anwaltskanzlei und die Revision), um die Sache zu prüfen. Die Ermittlungen ergaben, dass mehrere Betriebsräte durch „kreative“ Beförderungen enorme Gehaltssprünge gemacht hatten. Kurz darauf wurde der Geschäftsführer fristlos entlassen. Er wehrte sich dagegen und forderte zudem noch ausstehende Tantiemen in Höhe von 24.000 Euro.


Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Frankfurt hat entschieden: Die fristlose Kündigung ist wirksam. Der Geschäftsführer hat seinen Job endgültig verloren. Aber – und das mag überraschen – seinen Anspruch auf die Tantiemen für das Jahr 2021 behält er.

Warum war die Kündigung rechtmäßig?

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Geschäftsführer seine Pflichten schwer verletzt hat. Als Chef eines Unternehmens hat man eine sogenannte Legalitätspflicht. Das bedeutet: Man muss dafür sorgen, dass im Betrieb alles nach Gesetz und Satzung abläuft.

In diesem Fall gab es Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz verbietet es ausdrücklich, Mitglieder des Betriebsrates wegen ihres Amtes zu bevorzugen oder zu benachteiligen.


Die Tricks bei der Gehaltsgestaltung

Das Urteil beschreibt ein Muster, das Sie als Laie fast wie ein abgekartetes Spiel verstehen können. Es funktionierte oft so:

Das „Unabkömmlichkeits-Modell“

  1. Eine höhere Stelle im Unternehmen wurde ausgeschrieben.
  2. Ein Betriebsratsmitglied „bewarb“ sich darauf oder zeigte Interesse.
  3. Die Geschäftsführung stellte fest: „Sie sind fachlich super geeignet, aber als Betriebsrat sind Sie für uns leider unentbehrlich (unabkömmlich).“
  4. Das Betriebsratsmitglied zog die Bewerbung zurück.
  5. Als „Entschädigung“ für die entgangene Beförderung bekam die Person aber trotzdem das höhere Gehalt der neuen Stelle.

Enorme Gehaltssprünge

Die Zahlen sind beeindruckend: Ein Mitarbeiter kletterte innerhalb von nur vier Jahren von der Entgeltgruppe 6 in die Gruppe 13. Ein anderer bekam Gehaltserhöhungen zugesagt, noch bevor er die nötige Ausbildung überhaupt abgeschlossen hatte.

Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern


Die Verantwortung des Geschäftsführers

Der Kläger versuchte sich damit zu verteidigen, dass er für das Ressort „Personal“ gar nicht zuständig war. Das hätte sein Mitgeschäftsführer erledigt. Doch das Gericht ließ das nicht gelten.

Die Überwachungspflicht (Horizontale Kontrolle)

Auch wenn Chefs sich die Aufgaben teilen, dürfen sie nicht wegschauen, wenn beim Kollegen etwas schiefläuft. Das Gericht betont:

  • Wenn ein Geschäftsführer sieht, dass im Nachbarressort etwas Verdächtiges passiert, muss er einschreiten.
  • Hier gab es so viele Warnsignale (die „großen Sprünge“, Warnungen von Mitarbeitern, widersprüchliche Anwaltsgutachten), dass der Kläger hätte nachhaken müssen.
  • Stattdessen hat er viele dieser fragwürdigen Beschlüsse einfach mit unterschrieben.

Warum bekommt er trotzdem sein Geld?

Obwohl der Geschäftsführer gefeuert wurde, hat er einen Anspruch auf seine Tantiemen (Bonus) für das Jahr 2021. Warum ist das so?

  1. Kein automatischer Verlust: Nur weil man Mist gebaut hat, verliert man nicht automatisch jeden Lohnanspruch für bereits geleistete Arbeit.
  2. Fehlender innerer Zusammenhang: Die Tantiemen waren für das Erreichen bestimmter Ziele (z. B. Wirtschaftlichkeit) versprochen. Die Gehalts-Tricksereien standen nicht in direktem Zusammenhang mit diesen Zielen.
  3. Versicherungsschutz (D&O-Versicherung): Das Unternehmen hatte für den Chef eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Im Vertrag stand, dass die Firma zuerst versuchen muss, das Geld von der Versicherung zu bekommen, bevor sie den Chef persönlich zur Kasse bittet und Zahlungen einbehält.

Wichtige rechtliche Begriffe einfach erklärt

In dem Urteil fallen Begriffe, die für Juristen Alltag sind, für Sie aber kompliziert klingen könnten:

§ 626 BGB (Wichtiger Grund)

Das ist der „Notausgang“ im Arbeitsrecht. Eine fristlose Kündigung geht nur, wenn es einen Grund gibt, der so schwer wiegt, dass man keine einzige Sekunde länger zusammenarbeiten kann.

Die Zwei-Wochen-Frist

Wenn ein Chef erfährt, dass ein Mitarbeiter etwas Schlimmes getan hat, darf er nicht ewig warten. Er hat genau zwei Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen. Hier war die Frage: Wann wusste der Aufsichtsrat genau Bes? Das Gericht entschied: Erst als der fertige Untersuchungsbericht auf dem Tisch lag, begann die Frist.

Sekundäre Darlegungslast

Normalerweise muss die Firma beweisen, dass der Chef etwas falsch gemacht hat. Wenn die Firma aber „draußen“ steht und der Chef „drinnen“ genau weiß, was er getan hat, dreht sich der Spieß um: Der Chef muss dann erklären, warum seine Entscheidungen (z. B. die Gehaltserhöhungen) sachlich richtig waren. Das konnte der Kläger hier nicht.


Fazit für die Praxis

Dieses Urteil ist eine deutliche Warnung an alle Führungskräfte. Es zeigt:

  • Blinder Glaube schützt nicht: Man darf sich nicht blind auf Kollegen oder externe Berater verlassen, wenn die Ergebnisse offensichtlich unlogisch sind.
  • Gleichbehandlung ist Pflicht: Betriebsräte dürfen weder schlechter noch besser gestellt werden als normale Mitarbeiter.
  • Kontrolle ist lebensnotwendig: Wer als Geschäftsführer wegsieht, haftet mit seinem Job.

RA und Notar Krau

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