Wirksame Kündigung eines GmbH–Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern
Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 20.11.2025
Aktenzeichen: 5 U 15/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2025:1120.5U15.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main befasst sich mit einem brisanten Thema: der Kündigung eines Geschäftsführers, der Betriebsratsmitglieder finanziell unzulässig bevorzugt haben soll. In der Welt der Unternehmen nennt man so etwas oft „Günstlingswirtschaft“.
Das Gericht musste entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war und ob dem ehemaligen Chef trotzdem noch Bonuszahlungen (Tantiemen) zustehen.
Sie müssen sich die Situation so vorstellen: Der Kläger war jahrelang Geschäftsführer eines städtischen Verkehrsbetriebs in Hessen. Ende 2021 gab es anonyme Hinweise, dass in der Firma einiges schiefläuft. Es hieß, bestimmte Betriebsratsmitglieder hätten viel zu hohe Gehälter bekommen.
Das Unternehmen beauftragte daraufhin Spezialisten (eine Anwaltskanzlei und die Revision), um die Sache zu prüfen. Die Ermittlungen ergaben, dass mehrere Betriebsräte durch „kreative“ Beförderungen enorme Gehaltssprünge gemacht hatten. Kurz darauf wurde der Geschäftsführer fristlos entlassen. Er wehrte sich dagegen und forderte zudem noch ausstehende Tantiemen in Höhe von 24.000 Euro.
Das OLG Frankfurt hat entschieden: Die fristlose Kündigung ist wirksam. Der Geschäftsführer hat seinen Job endgültig verloren. Aber – und das mag überraschen – seinen Anspruch auf die Tantiemen für das Jahr 2021 behält er.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Geschäftsführer seine Pflichten schwer verletzt hat. Als Chef eines Unternehmens hat man eine sogenannte Legalitätspflicht. Das bedeutet: Man muss dafür sorgen, dass im Betrieb alles nach Gesetz und Satzung abläuft.
In diesem Fall gab es Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz verbietet es ausdrücklich, Mitglieder des Betriebsrates wegen ihres Amtes zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Das Urteil beschreibt ein Muster, das Sie als Laie fast wie ein abgekartetes Spiel verstehen können. Es funktionierte oft so:
Die Zahlen sind beeindruckend: Ein Mitarbeiter kletterte innerhalb von nur vier Jahren von der Entgeltgruppe 6 in die Gruppe 13. Ein anderer bekam Gehaltserhöhungen zugesagt, noch bevor er die nötige Ausbildung überhaupt abgeschlossen hatte.
Der Kläger versuchte sich damit zu verteidigen, dass er für das Ressort „Personal“ gar nicht zuständig war. Das hätte sein Mitgeschäftsführer erledigt. Doch das Gericht ließ das nicht gelten.
Auch wenn Chefs sich die Aufgaben teilen, dürfen sie nicht wegschauen, wenn beim Kollegen etwas schiefläuft. Das Gericht betont:
Obwohl der Geschäftsführer gefeuert wurde, hat er einen Anspruch auf seine Tantiemen (Bonus) für das Jahr 2021. Warum ist das so?
In dem Urteil fallen Begriffe, die für Juristen Alltag sind, für Sie aber kompliziert klingen könnten:
Das ist der „Notausgang“ im Arbeitsrecht. Eine fristlose Kündigung geht nur, wenn es einen Grund gibt, der so schwer wiegt, dass man keine einzige Sekunde länger zusammenarbeiten kann.
Wenn ein Chef erfährt, dass ein Mitarbeiter etwas Schlimmes getan hat, darf er nicht ewig warten. Er hat genau zwei Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen. Hier war die Frage: Wann wusste der Aufsichtsrat genau Bes? Das Gericht entschied: Erst als der fertige Untersuchungsbericht auf dem Tisch lag, begann die Frist.
Normalerweise muss die Firma beweisen, dass der Chef etwas falsch gemacht hat. Wenn die Firma aber „draußen“ steht und der Chef „drinnen“ genau weiß, was er getan hat, dreht sich der Spieß um: Der Chef muss dann erklären, warum seine Entscheidungen (z. B. die Gehaltserhöhungen) sachlich richtig waren. Das konnte der Kläger hier nicht.
Dieses Urteil ist eine deutliche Warnung an alle Führungskräfte. Es zeigt:
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