BAG 2 AZR 615/13
Urteil 05.06.2014
Wirksamkeit Änderungskündigung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Juni 2014 (2 AZR 615/13) befasst sich mit der Wirksamkeit einer Änderungskündigung in einem Krankenhaus.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des Krankenhausträgers in Baden-Württemberg, nach den Regelungen der §§ 34 ff. LKHG (Landeskrankenhausgesetz)
eine Beteiligung der nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter an den Honorareinnahmen der liquidationsberechtigten leitenden Ärzte sicherzustellen.
Diese Regelung greift, wenn das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen wird.
Im vorliegenden Fall verweigerte der Kläger, ein ärztlicher Direktor und Chefarzt, eine vertragliche Anpassung zur Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter an seinen Liquidationserlösen.
Daraufhin sprach der Krankenhausträger eine Änderungskündigung aus, um die gesetzlichen Abführungspflichten durchzusetzen.
Der Kläger akzeptierte die Änderungskündigung unter Vorbehalt und klagte gegen die Änderung seiner Arbeitsbedingungen.
Das BAG hob die Urteile der Vorinstanzen auf und wies die Klage ab.
Es entschied, dass die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt sei, da der Krankenhausträger gesetzlich verpflichtet sei, die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter an den Liquidationserlösen sicherzustellen.
Diese Anpassung stelle ein dringendes betriebliches Erfordernis dar.
Zudem sei die Änderung der Arbeitsbedingungen verhältnismäßig und das Änderungsangebot hinreichend bestimmt.
Ferner stellte das BAG fest, dass der Kläger als leitender Angestellter keinen Anspruch auf Anhörung des Betriebsrats hatte.
Die Änderungskündigung war somit wirksam.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.