LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 88/21
Urteil vom 23.11.2021
Wirksamkeit außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigtem Fernbleiben
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Busfahrers,
der sich eigenmächtig von der Arbeit freistellte, um an Tarifverhandlungen teilzunehmen, obwohl ihm keine Freistellung zustand und dies zu erheblichen betrieblichen Störungen führte.
Sachverhalt:
Der Kläger, ein Busfahrer, wurde fristlos gekündigt, weil er sich eigenmächtig von der Arbeit freistellte, um an Tarifverhandlungen teilzunehmen.
Er behauptete, einen Anspruch auf Freistellung zu haben, sowohl nach dem Tarifvertrag als auch nach einer Betriebsvereinbarung.
Die Beklagte, eine Verkehrsgesellschaft, argumentierte, dass kein Freistellungsanspruch bestand und die Arbeitsverweigerung zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf geführt habe.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer sich nicht eigenmächtig von der Arbeit freistellen dürfen, selbst wenn sie glauben, einen Anspruch darauf zu haben.
Ein solcher Anspruch muss im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.
Eine eigenmächtige Freistellung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn sie zu erheblichen betrieblichen Störungen führt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.