LAG Rheinland Pfalz 7 Sa 321/17
Urteil vom 06.12.2017
Wirksamkeit der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung
RA und Notar Krau
Am 6. Dezember 2017 entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 321/17) über eine Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen.
Die Klägerin, eine Lehrerin, hatte gegen ihre verhaltensbedingte Kündigung vom 19. Januar 2017 zum 30. Juni 2017 geklagt und forderte ihre Weiterbeschäftigung.
Das Arbeitsgericht hatte ihre Klage abgewiesen, da die Kündigung als sozial gerechtfertigt erachtet wurde.
Die Klägerin wurde mehrmals abgemahnt, unter anderem wegen wiederholten Zuspätkommens und der Nichtvorlage von Klassenarbeiten bei der Schulleitung.
Trotz dieser Abmahnungen setzte die Klägerin ihr Fehlverhalten fort.
Insbesondere die Abmahnungen vom Juli 2016 und die wiederholten Verstöße führten zu einer negativen Prognose hinsichtlich einer zukünftigen ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.
Das Gericht bestätigte die ordentliche Kündigung und wies die Berufung der Klägerin zurück.
Die Kündigung wurde weder durch formelle Fehler noch durch fehlende Personalratsbeteiligung unwirksam.
Auch die Unkündbarkeit der Klägerin gemäß § 34 TV-L wurde abgelehnt, da sie nicht die notwendige Beschäftigungszeit von 15 Jahren erreichte und Zeiten im Beamtenverhältnis nicht angerechnet wurden.
Die Klägerin argumentierte erfolglos, dass die Abmahnungen teilweise unberechtigt und die Kündigung unverhältnismäßig seien.
Letztlich entschied das Gericht, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sei und bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts, die Kündigung aufrechtzuerhalten.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.