Wirksamkeit der testamentarischen Einsetzung des Berufsbetreuers zum Alleinerben – OLG Nürnberg 15 Wx 988/23 Beschluss v. 19.07.2023
Vorinstanz:
AG Schwabach, Beschluss vom 06.03.2023 – VI 2397/21
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einen Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 06.03.2023 aufgehoben und entschieden, dass der Beschwerdeführer testamentarischer Alleinerbe ist.
Das vom Erblasser erstellte Testament vom 11.05.2021 wurde für gültig erachtet, da es die erforderlichen formellen Anforderungen erfüllte.
Die Einsetzung des Berufsbetreuers als Alleinerbe war nicht sittenwidrig, da sie im Einklang mit gesetzlichen Regelungen stand.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hatte.
Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
I. Einleitung
A. Hintergrundinformationen zum Fall
B. Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg
II. Vorinstanz
A. Entscheidung des Amtsgerichts Schwabach vom 06.03.2023 – VI 2397/21
III. Zusammenfassung von RA und Notar Krau
A. Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Schwabach
B. Anerkennung der Gültigkeit des Testaments
C. Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Berufsbetreuers als Alleinerbe
D. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
E. Kostenentscheidung
IV. Entscheidungstext des Oberlandesgerichts Nürnberg
A. Tenor der Entscheidung
B. Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Erteilung des Erbscheins
C. Anweisung an das Amtsgericht Schwabach zur Erteilung des Erbscheins
D. Verzicht auf Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren
E. Nichterstattung außergerichtlicher Kosten
F. Vorbehaltliche Festsetzung des Geschäftswerts
V. Sachverhalt
A. Informationen über den verstorbenen Erblasser und den Beschwerdeführer
B. Inhalt des Testaments vom 11.05.2021
C. Aufbewahrung des Testaments
D. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins und zurückgewiesene Anträge
E. Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwabach
F. Ablehnung der Beschwerde durch das Amtsgericht Schwabach
VI. Prüfung der Formgültigkeit des Testaments
A. Anforderungen an die eigenhändige Niederschrift nach § 2247 Abs. 1 BGB
B. Eigenhändige Ergänzungen des Erblassers im Testament
VII. Prüfung der Nichtigkeit des Testaments
A. Verstoß gegen gesetzliche Verbote
B. Bewertung der gesetzgeberischen Wertung des § 30 BtOG
C. Sittenwidrigkeit des Testaments
VIII. Schlussfolgerung und Aufhebung des angefochtenen Beschlusses
IX. Kostenentscheidung und außergerichtliche Kosten
X. Festsetzung des Geschäftswerts
XI. Fehlen der Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.