Wirksamkeit des Ausschlusses der Widerruflichkeit einer Vollmacht – Bayerisches Oberstes Landesgericht 2Z BR 121/95
Der Fall dreht sich um die Wirksamkeit einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks.
Der Beteiligte zu 1 und sein Bruder waren Miteigentümer eines Waldgrundstücks und hatten finanzielle Schwierigkeiten mit einer GmbH, an der sie beteiligt waren.
Um Teile des Grundstücks zu veräußern, erteilten sie dem Geschäftsführer der GmbH eine unwiderrufliche Vollmacht, die jedoch später widerrufen wurde.
Als der Beteiligte zu 1 einen Teil seines Miteigentumsanteils an die GmbH verkaufte, wurde die tatsächlich vermessene Fläche von der im Kaufvertrag bestimmten Fläche abweichend aufgelassen.
Das Grundbuchamt forderte eine Genehmigung des Beteiligten zu 1 zur Auflassung, da die Vollmacht bereits widerrufen worden war.
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass die Vollmacht wirksam widerruflich war, da sie nicht wirksam für unwiderruflich erklärt wurde.
Der Ausschluss des Widerrufsrechts hätte einer notariellen Beurkundung bedurft.
Zudem fehlte es an einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen dem Kaufvertrag und der aufgelassenen Fläche.
Daher wurde die Beschwerde der GmbH zurückgewiesen, und sie wurde zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1 verurteilt.
Der Geschäftswert für das Verfahren wurde auf eine Million DM festgesetzt.
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