Wirksamkeit einer als „Entwurf“ bezeichneten letztwilligen Verfügung – OLG Frankfurt Beschluss 30.8.2019 – 10 W 38/19
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 30. August 2019 entschieden, dass ein Schriftstück,
das als „Entwurf Testament“ überschrieben ist, kein wirksames Testament darstellt, wenn der Erblasser keinen erkennbaren Willen zur endgültigen Gültigkeit geäußert hat.
Im konkreten Fall beantragte die Antragstellerin Prozesskostenhilfe, um ein Erbrecht aus einem solchen Schriftstück abzuleiten.
Das Landgericht Frankfurt hatte den Antrag bereits abgelehnt, da keine Aussicht auf Erfolg bestand.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück.
Das OLG führte aus, dass ein als „Entwurf“ bezeichnetes Dokument unter bestimmten Umständen zwar als Testament gelten könne, wenn es den festen Willen des Erblassers zur Gültigkeit erkennen lässt.
Im vorliegenden Fall fehlten jedoch entscheidende Angaben im Dokument, wie der Ersatzerbe, konkrete Vermächtnisse und die Unterschrift der Erblasserin.
Statt einer Unterschrift war lediglich eine Paraphe „E Sch“ vorhanden.
Das Gericht schloss daraus, dass es sich um einen unvollständigen Entwurf ohne verbindlichen Charakter handelte.
Die Antragstellerin hat daher die Gerichtskosten zu tragen, und außergerichtliche Kosten wurden nicht erstattet.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.