LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 49/17
Urteil 13.07.2017
Wirksamkeit einer außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2017 (Az. 5 Sa 49/17) behandelt einen Rechtsstreit zwischen einem Werkzeugmacher (Kläger) und seinem Arbeitgeber (Beklagte).
Der Kläger war seit 1967 bei der Beklagten beschäftigt und arbeitete als Schichtführer.
Nach einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen einer Beinoperation wurde der Kläger durch einen Detektiv überwacht, der ihn bei leichten Tätigkeiten in seinem Weinbaubetrieb beobachtete.
Die Beklagte kündigte daraufhin dem Kläger außerordentlich und hilfsweise ordentlich und verlangte die Erstattung der Detektivkosten.
Das Arbeitsgericht Koblenz hatte der Klage des Klägers stattgegeben und die Widerklage der Beklagten abgewiesen.
Es wurde festgestellt, dass die Kündigungen unwirksam waren, da die vom Detektiv beobachteten Tätigkeiten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht widerlegen konnten.
Zudem seien die Detektivkosten nicht notwendig gewesen.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Es erklärte, dass selbst wenn die Beobachtungen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen könnten,
die langjährige, beanstandungsfreie Tätigkeit des Klägers ein erhebliches Bestandsschutzinteresse begründe, das überwiege.
Die Detektivkosten seien nicht erstattungsfähig, da keine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte
und die Beklagte das kostengünstigere Verfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nicht genutzt hatte.
Die Berufung der Beklagten wurde daher kostenpflichtig zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.