LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 27/14

April 6, 2021

LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 27/14

Urteil vom 03.07.2014

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

RA und Notar Krau

Der Kläger, ein langjähriger Verkaufsleiter und Prokurist eines Autohauses, tauschte mit einem Kunden eine wertvolle Uhr gegen einen Satz

Alufelgen mit Sommerreifen, die er auf Kosten seines Arbeitgebers beschaffte.

Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Kernaussagen des Urteils:

  • Vermögensdelikt als Kündigungsgrund: Ein Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, selbst wenn der Schaden gering ist oder gar nicht entstanden ist. Entscheidend ist der Vertrauensverlust.
  • Beweislastverteilung: Der Arbeitgeber muss die Kündigung begründenden Umstände darlegen und beweisen. Weist der Arbeitnehmer die Vorwürfe zurück, muss der Arbeitgeber diese Einwände widerlegen.

LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 27/14

  • Kein Schadenersatz: Der Kläger konnte nicht beweisen, dass er seinem Arbeitgeber die Kosten für die Felgen und Reifen erstattet hat. Seine wechselnden und widersprüchlichen Angaben wurden als Schutzbehauptung gewertet.
  • Vertrauensverlust: Das Verhalten des Klägers stellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstörte. Eine Abmahnung war nicht erforderlich.
  • Interessenabwägung: Trotz der langjährigen Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten des Klägers überwog das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Kündigungserklärungsfrist: Der Arbeitgeber hatte die Zweiwochenfrist gewahrt, da er erst kurz vor der Kündigung von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hatte.
  • Betriebsratsanhörung: Die Anhörung des Betriebsrats war ordnungsgemäß, da der Arbeitgeber den Sachverhalt zutreffend dargestellt hatte.

Ergebnis:

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung.

Detaillierte Zusammenfassung:

Der Kläger, ein Verkaufsleiter mit Prokura, tauschte mit einem Kunden eine wertvolle Uhr gegen Alufelgen mit Sommerreifen, die er auf Kosten seines Arbeitgebers beschaffte.

LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 27/14

Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos.

Der Kläger argumentierte, er habe die Kosten erstattet und es sei kein Schaden entstanden.

Das Gericht sah dies jedoch als Schutzbehauptung an, da der Kläger keine schlüssigen Beweise vorlegen konnte.

Das Gericht betonte, dass ein Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann,

selbst wenn der Schaden gering ist oder gar nicht entstanden ist. Entscheidend ist der damit verbundene Vertrauensverlust.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seine Vertrauensstellung missbraucht, was eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellte.

Trotz der langjährigen Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten des Klägers überwog das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber die Zweiwochenfrist für die Kündigungserklärung gewahrt hatte und die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß war.

Letztendlich bestätigte das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung und wies die Berufung des Klägers zurück.

LAG Rheinland Pfalz 5 Sa 27/14

Zusätzliche Anmerkungen:

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung von Treu und Glauben im Arbeitsverhältnis.

Arbeitnehmer in Führungspositionen haben eine besondere Verantwortung und müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Ein Vertrauensbruch, wie im vorliegenden Fall, kann schwerwiegende Folgen haben und zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung führen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis für den Zugang

Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis für den Zugang

März 22, 2025
Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis für den ZugangRA und Notar KrauIn dem vorliegenden Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ging …
in Tunesien ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

in Tunesien ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Januar 19, 2025
in Tunesien ausgestellte ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungBundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 –RA und Notar Kra…
Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rung

Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rung

Januar 19, 2025
Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rungRA und Notar KrauLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil…