
Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung
BAG, 25.03.2026 – 5 AZR 108/25
Hier finden Sie eine ausführliche und leicht verständliche Zusammenfassung des aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2026 zum Thema Freistellung und Dienstwagennutzung.
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Job gekündigt. Sie möchten die letzten Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist ordentlich zu Ende arbeiten. Doch Ihr Chef sagt plötzlich: „Bleiben Sie ab morgen zu Hause. Wir zahlen Ihr Gehalt weiter, aber wir brauchen Sie hier nicht mehr. Und geben Sie bitte sofort den Dienstwagen ab.“
Genau das ist einem Vertriebsmitarbeiter passiert. In seinem Arbeitsvertrag stand eine Klausel, die der Firma genau dieses Recht einräumte. Der Mitarbeiter wehrte sich jedoch dagegen. Er wollte nicht nur sein Gehalt, sondern auch den Dienstwagen behalten oder eine Entschädigung dafür bekommen. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).
Der Kläger war seit Anfang 2022 als Gebietsleiter im Außendienst tätig. Zu seinem Job gehörte ein Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Das ist ein großer Vorteil, da man sich private Kosten für ein eigenes Auto spart.
Im Jahr 2024 kündigte der Mitarbeiter selbst seinen Vertrag zum 30. November. Die Firma reagierte sofort. Sie stellte ihn unter Fortzahlung des Lohns frei. Das bedeutet: Er musste nicht mehr arbeiten, bekam aber weiterhin Geld. Gleichzeitig forderte die Firma das Auto zurück. Der Mann gab den Wagen ab, verlangte aber später vor Gericht eine Entschädigung für den Verlust der privaten Nutzung. Er forderte 510,00 Euro für jeden Monat, in dem er das Auto nicht nutzen konnte.
Im Arbeitsvertrag gab es eine sogenannte „Freistellungsklausel“. Das ist eine Regelung, die in vielen Verträgen steht. Sie besagt, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach einer Kündigung jederzeit nach Hause schicken darf.
Arbeitsverträge werden meist vom Arbeitgeber vorgegeben. Das nennt man „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). Das Gesetz schützt Arbeitnehmer davor, dass Firmen zu einseitige Regeln in diese Verträge schreiben. Wenn eine Regel einen Partner unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam. Das steht in § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Fall eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Es hat entschieden, dass die pauschale Klausel im Vertrag des Klägers unwirksam ist.
Die Richter erklärten, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Beschäftigung haben. Das klingt erst einmal seltsam: Warum sollte man arbeiten wollen, wenn man auch fürs Nichtstun bezahlt wird? Doch Arbeit hat für viele Menschen einen hohen Stellenwert. Man möchte sein Wissen aktuell halten und den Kontakt zu Kunden nicht verlieren. Dieses Interesse ist sogar grundrechtlich geschützt.
Die Klausel im Vertrag war zu allgemein formuliert. Sie gab dem Arbeitgeber das Recht, den Mitarbeiter ohne besonderen Grund einfach freizustellen. Das Gericht sagte: Das benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Er hat keine Chance mehr, zu beweisen, dass er im Einzelfall ein besonderes Interesse daran hat, bis zum letzten Tag zu arbeiten.
Wenn die Freistellung unberechtigt war, durfte die Firma meist auch den Dienstwagen nicht vorzeitig zurückfordern. Denn die private Nutzung des Autos ist ein Teil des Gehalts. Wenn der Chef Ihnen diesen Teil wegnimmt, muss er Ihnen normalerweise einen Ausgleich in Geld zahlen.
Obwohl das Gericht die Klausel für schlecht hielt, ist der Fall noch nicht ganz am Ende. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall an die tiefere Instanz (das Landesarbeitsgericht) zurückgegeben.
Die Richter sagten nämlich: Nur weil die Klausel im Vertrag unwirksam ist, heißt das nicht automatisch, dass eine Freistellung immer verboten ist. Es gibt Situationen, in denen ein Arbeitgeber einen guten Grund hat, jemanden nach Hause zu schicken. Zum Beispiel:
Das Landesarbeitsgericht muss nun prüfen, ob es im konkreten Fall des Vertriebsleiters solche besonderen Gründe gab. Wenn es solche Gründe gab, war die Freistellung vielleicht doch rechtens – auch ohne die Vertragsklausel. Wenn es keine Gründe gab, bekommt der Mann sein Geld für den entgangenen Dienstwagen.
Hier sind die zentralen Erkenntnisse für Sie zusammengefasst:
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig präzise Formulierungen in Arbeitsverträgen sind. Arbeitgeber können nicht einfach alles in den Vertrag schreiben, was ihnen nützt. Arbeitnehmer hingegen sollten genau prüfen lassen, ob sie ihre Rechte (wie die Nutzung eines Dienstwagens) kampflos aufgeben müssen.
Solche juristischen Details sind oft kompliziert. Es geht um Paragrafen wie den § 307 BGB und um die Abwägung von Interessen. In einer Kündigungssituation ist es daher ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, einer Freistellung oder der Nutzung eines Dienstwagens? Solche Themen erfordern eine genaue Prüfung der individuellen Situation.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Dort erhalten Sie eine kompetente Beratung zu Ihrem Fall.
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