LAG Mecklenburg – Vorpommern 5 Sa 173/19

März 30, 2021

LAG Mecklenburg – Vorpommern 5 Sa 173/19

Urteil 19.05.2020

Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

RA und Notar Krau

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied am 19. Mai 2020 im Fall eines Aufhebungsvertrags, dass dieser unwirksam ist,

wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns abgeschlossen wurde.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Lehrer den Vertrag unterzeichnet, nachdem er durch seine Vorgesetzten unter Druck gesetzt wurde.

Das Gericht befand, dass der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation ausnutzte, wodurch die Entscheidungsfreiheit des Lehrers erheblich eingeschränkt wurde.

Der Kläger war seit 2016 in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen als Lehrer beschäftigt und erhielt 2018 einen unbefristeten Vertrag.

LAG Mecklenburg – Vorpommern 5 Sa 173/19

Nach einer kritischen Unterrichtsbeurteilung durch die kommissarische Schulleiterin erlitt der Kläger psychischen Stress und meldete sich krank.

Kurz darauf wurde er von einem Justiziar des Schulamts zu einem Gespräch eingeladen, bei dem ihm nahegelegt wurde,

einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, um einer Kündigung während der Probezeit zu entgehen.

Der Kläger fühlte sich zu diesem Zeitpunkt psychisch nicht in der Lage, eine fundierte Entscheidung zu treffen,

und unterzeichnete den Vertrag, obwohl er ursprünglich kein Interesse an einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hatte.

Das Arbeitsgericht Schwerin stellte fest, dass der Aufhebungsvertrag aufgrund der unrechtmäßigen Drohung

mit einer Probezeitkündigung und dem Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam war.

Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber den psychischen Zustand des Klägers ausnutzte und ihn in einer Drucksituation zu einer unüberlegten Entscheidung drängte.

LAG Mecklenburg – Vorpommern 5 Sa 173/19

Der Kläger war nicht in der Lage, seine Interessen angemessen zu vertreten, was den Vertrag ungültig machte.

Die Berufung des Landes gegen diese Entscheidung wurde vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Die Revision wurde nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzlichen rechtlichen Fragen aufwarf, die einer weiteren Klärung bedurft hätten.

Das Urteil bekräftigt die Wichtigkeit fairer Verhandlungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

RA und Notar Krau

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