Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages – LAG Mecklenburg – Vorpommern Urteil 19.05.2020 – 5 Sa 173/19
RA und Notar Krau
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied am 19. Mai 2020 im Fall eines Aufhebungsvertrags, dass dieser unwirksam ist, wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns abgeschlossen wurde.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Lehrer den Vertrag unterzeichnet, nachdem er durch seine Vorgesetzten unter Druck gesetzt wurde.
Das Gericht befand, dass der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation ausnutzte, wodurch die Entscheidungsfreiheit des Lehrers erheblich eingeschränkt wurde.
Der Kläger war seit 2016 in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen als Lehrer beschäftigt und erhielt 2018 einen unbefristeten Vertrag.
Nach einer kritischen Unterrichtsbeurteilung durch die kommissarische Schulleiterin erlitt der Kläger psychischen Stress und meldete sich krank.
Kurz darauf wurde er von einem Justiziar des Schulamts zu einem Gespräch eingeladen, bei dem ihm nahegelegt wurde, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, um einer Kündigung während der Probezeit zu entgehen.
Der Kläger fühlte sich zu diesem Zeitpunkt psychisch nicht in der Lage, eine fundierte Entscheidung zu treffen, und unterzeichnete den Vertrag, obwohl er ursprünglich kein Interesse an einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hatte.
Das Arbeitsgericht Schwerin stellte fest, dass der Aufhebungsvertrag aufgrund der unrechtmäßigen Drohung mit einer Probezeitkündigung und dem Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam war.
Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber den psychischen Zustand des Klägers ausnutzte und ihn in einer Drucksituation zu einer unüberlegten Entscheidung drängte.
Der Kläger war nicht in der Lage, seine Interessen angemessen zu vertreten, was den Vertrag ungültig machte.
Die Berufung des Landes gegen diese Entscheidung wurde vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzlichen rechtlichen Fragen aufwarf, die einer weiteren Klärung bedurft hätten.
Das Urteil bekräftigt die Wichtigkeit fairer Verhandlungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.