Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts
Das Urteil des LG Ulm (29.07.2024 – 2 O 189/23) behandelt die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts (§ 2346 BGB) und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Im konkreten Fall hatten die Kläger (Adoptivkinder) einen Pflichtteilsverzicht gegenüber den Beklagten (Adoptiveltern) erklärt.
Im Nachgang hierzu trugen die Kläger vor, dass der Pflichtteilsverzicht aufgrund verschiedener Umstände unwirksam sei und fochten diesen an.
Kernpunkte des Urteils:
Zusammenfassung der Entscheidungsgründe:
Das Gericht prüfte die Wirksamkeit des Pflichtteilsverzichtsvertrages unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten und
kam zu dem Schluss, dass der Vertrag wirksam ist und die Kläger keine Ansprüche auf Aufhebung oder Rückabwicklung des Vertrages haben.
Insbesondere konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Pflichtteilsverzicht aufgrund von Formfehlern, unzureichender Belehrung, arglistiger Täuschung,
Drohung oder wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sei.
Auch die behaupteten Schenkungsversprechen der Beklagten konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden und standen,
selbst wenn sie gegeben worden wären, nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Pflichtteilsverzicht.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Wirksamkeit von Pflichtteilsverzichten und betont die Bedeutung der Einhaltung formeller Vorschriften bei der Beurkundung solcher Verträge.
Es zeigt auch, dass behauptete Schenkungsversprechen oder andere Nebenabreden, die nicht ausreichend nachgewiesen werden können,
die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts in der Regel nicht beeinträchtigen.
Des Weiteren unterstreicht das Urteil die Bedeutung der fristgerechten Geltendmachung von Anfechtungsrechten
und die Anforderungen an den Nachweis von Pflichtverletzungen oder sonstigen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.