BAG 2 AZR 517/14
Urteil vom 26.03.2015
Wirksamkeit mehrerer Kündigungen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. März 2015 (Az. 2 AZR 517/14) behandelt die Wirksamkeit
mehrerer Kündigungen gegen einen schwerbehinderten Arbeitnehmer in einem IT-Unternehmen.
Der Kläger, seit 2000 angestellt und als schwerbehindert anerkannt, war wegen interner Streitigkeiten seit längerem arbeitsunfähig.
Im April 2011 wurde er wegen des Verdachts auf Steuerbetrug verhaftet und informierte seinen Arbeitgeber nicht darüber.
Die Beklagte beantragte daraufhin die Zustimmung zur fristlosen Kündigung, die das Integrationsamt unter bestimmten Bedingungen erteilte.
Es folgten mehrere Kündigungen: außerordentlich fristlos am 16. Juni 2011, erneut fristlos am 11. Juli 2011 und hilfsweise ordentlich am 28. Juli 2011.
Der Kläger wandte sich gegen alle Kündigungen, da kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nach § 626 BGB vorliege
und die Betriebsratsanhörung sowie die Zustimmung des Integrationsamts nicht ordnungsgemäß erfolgt seien.
Das Arbeitsgericht gab ihm recht, das Landesarbeitsgericht hingegen wies die Klage ab.
Das BAG entschied, dass die fristlose Kündigung vom 16. Juni 2011 unwirksam ist, da es an einem wichtigen Grund fehle und die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß war.
Das Gericht hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurück.
Es stellte fest, dass der Kläger zwar seine Mitteilungspflichten verletzt habe, dies aber nicht schwer genug wiege, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Die weiteren Kündigungen vom 11. und 28. Juli 2011 seien im weiteren Verfahren zu prüfen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.