Wirksamkeit eines Testaments bei Verwendung eines Konditionalsatzes
OLG Düsseldorf I-3 Wx 191/14
Beschluss vom 19. August 2015,
Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasste sich in einem Beschluss vom 19. August 2015 mit der Frage, ob ein Testament wirksam ist, wenn es in einem Konditionalsatz formuliert wurde.
Der Fall:
Eine an Leukämie erkrankte Frau verfasste vor einer Biopsie ein Testament mit folgendem Wortlaut:
„Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, vermache ich mein ganzes Vermögen u. Haus Herrn A.“.
Der Eingriff verlief ohne Komplikationen, die Frau verstarb jedoch einige Monate später.
Ihr Lebensgefährte (Herr A.) beantragte daraufhin einen Erbschein als Alleinerbe.
Die Schwester und die Neffen/Nichten der Verstorbenen bestritten jedoch die Gültigkeit des Testaments.
Sie argumentierten, dass das Testament nur für den Fall des Todes während der Biopsie gelten sollte.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf entschied, dass das Testament wirksam ist und Herr A. der Alleinerbe ist.
Die Formulierung
„Sollte heute … etwas passieren …“
stelle keine Bedingung dar, sondern sei lediglich als Ausdruck des Motivs für die Testamentserrichtung zu verstehen.
Begründung:
Weitere Punkte:
Fazit:
Das OLG Düsseldorf stellte klar, dass die Verwendung eines Konditionalsatzes in einem Testament nicht automatisch bedeutet,
dass die Erbeinsetzung von dem Eintritt des im Konditionalsatz genannten Ereignisses abhängig ist.
Es kommt vielmehr auf den Willen des Erblassers an, der im Wege der Testamentsauslegung zu ermitteln ist.
Im vorliegenden Fall sah das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme einer Bedingung und bestätigte die Gültigkeit des Testaments.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.