Wirksamkeit Widerruf gemeinschaftliches Testament

Februar 9, 2019

Wirksamkeit Widerruf gemeinschaftliches Testament

KG Berlin 6 W 100/16

RA und Notar Krau

Der Fall KG Berlin 6. Zivilsenat, 6 W 100/16 dreht sich um die Erbscheinserteilung nach dem Tod eines Erblassers, der gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Testament verfasst hatte.

Dieses Testament, datiert auf den 5. Juni 1962, setzte die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein.

Im Laufe der Zeit verfasste der Erblasser jedoch weitere Testamente, darunter eines am 20. August 2009, das seinen nichtehelichen Sohn, den Beteiligten zu 4), als Alleinerben einsetzte.

Der Beteiligte zu 4) und seine Mutter (Beteiligte zu 5) beantragten einen Erbschein, der den Beteiligten zu 4) als Alleinerben ausweisen sollte, während die Ehefrau des Erblassers (Beteiligte zu 1) einen Erbschein gemäß dem ursprünglichen gemeinschaftlichen Testament von 1962 beantragte.

Das Nachlassgericht entschied zunächst zugunsten des Beteiligten zu 4) und widerrief den Erbscheinantrag der Beteiligten zu 1) mit der Begründung,

die spätere Testamentserrichtung im Jahr 2009 habe das Testament von 1962 wirksam widerrufen.

Zudem akzeptierte das Nachlassgericht eine Anfechtungserklärung des Beteiligten zu 4), da er als Pflichtteilsberechtigter in den früheren Testamenten übergangen worden sei.

Die Beteiligte zu 1) legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das Kammergericht entschied zugunsten der Beteiligten zu 1) und stellte fest, dass das gemeinschaftliche Testament von 1962 weiterhin gültig sei.

Wirksamkeit Widerruf gemeinschaftliches Testament

Es argumentierte, dass ein einseitiger Widerruf des Testaments durch den Erblasser nicht möglich sei, da die Verfügungen wechselbezüglich und daher für den überlebenden Ehegatten bindend seien.

Zudem sei die Anfechtung des Testamentes von 1962 durch den Beteiligten zu 4) unzulässig, da dieser trotz seines Pflichtteilsrechts damals nicht im Testament bedacht wurde,

aber der hypothetische Wille des Erblassers darauf hinweise, dass er auch bei Kenntnis der Existenz des Beteiligten zu 4) keine andere Entscheidung getroffen hätte.

Schließlich entschied das Kammergericht, dass der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweist, gerechtfertigt sei,

und wies die Anträge des Beteiligten zu 4) und der Beteiligten zu 5) ab.

Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Tax Steuern

Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

Januar 31, 2026
Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der SteuerGericht: Bundesfinanzhof Urteil verkündet am 26.10.2005 Aktenzeichen: II R 53/02Dies…
taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Verfassungsmäßigkeit der Schenkungsteuerpflicht des Schenkers neben der des Beschenkten

Januar 31, 2026
Verfassungsmäßigkeit der Schenkungsteuerpflicht des Schenkers neben der des BeschenktenBVerfG, Beschluss vom 18.12.2012 – 1 BvR 1509/10In di…
Tax Steuern

Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Schenker oder Beschenktem als Gesamtschuldner der Schenkungsteuer + übliche Gelegenheitsgeschenke

Januar 31, 2026
Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Schenker oder Beschenktem als Gesamtschuldner der Schenkungsteuer + übliche GelegenheitsgeschenkeFinanzg…