
Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18 – Urteil vom 26.08.2020
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.08.2020 entschieden,
dass ein mit mehreren Wohnungs- oder Teilerbbaurechten belastetes Grundstück bei der Bewertung für die Schenkungsteuer in so viele wirtschaftliche Einheiten zerfällt, wie Erbbaurechte bestehen.
Hintergrund:
Eltern schenkten ihrem Sohn Miteigentumsanteile an einem Grundstück, das mit drei Wohn- und Geschäftshäusern bebaut war.
Auf dem Grundstück lastete ein Erbbaurecht, das in einzelne Wohnungs- und Teilerbbaurechte aufgeteilt war.
Das Finanzamt stellte den Wert jedes einzelnen Erbbaurechts gesondert fest, während das Finanzgericht (FG) den Wert des gesamten Grundstücks als eine wirtschaftliche Einheit feststellte.
Entscheidung des BFH:
Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und entschied, dass das Finanzamt korrekt gehandelt hatte.
Begründung:
Liegenschaftszinssatz:
Der BFH verwies die Sache an das FG zurück, da der für den Bewertungsstichtag gültige Liegenschaftszinssatz nicht ermittelt worden war. Das FG muss nun prüfen, ob für den Stichtag ein geeigneter Liegenschaftszinssatz vorliegt.
Kernaussage:
Lasten auf einem Grundstück mehrere Wohnungs- oder Teilerbbaurechte, ist der Wert des Grundstücks für die Schenkungsteuer nicht als Einheit, sondern für jedes Erbbaurecht gesondert festzustellen.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Streitgegenstand
IV. Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
V. Begründung der Entscheidung
VI. Ausblick
VII. Fazit
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen