Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18

Juni 9, 2022

Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18 – Urteil vom 26.08.2020

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.08.2020 entschieden,

dass ein mit mehreren Wohnungs- oder Teilerbbaurechten belastetes Grundstück bei der Bewertung für die Schenkungsteuer in so viele wirtschaftliche Einheiten zerfällt, wie Erbbaurechte bestehen.

Hintergrund:

Eltern schenkten ihrem Sohn Miteigentumsanteile an einem Grundstück, das mit drei Wohn- und Geschäftshäusern bebaut war.

Auf dem Grundstück lastete ein Erbbaurecht, das in einzelne Wohnungs- und Teilerbbaurechte aufgeteilt war.

Das Finanzamt stellte den Wert jedes einzelnen Erbbaurechts gesondert fest, während das Finanzgericht (FG) den Wert des gesamten Grundstücks als eine wirtschaftliche Einheit feststellte.

Entscheidung des BFH:

Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18

Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und entschied, dass das Finanzamt korrekt gehandelt hatte.

Begründung:

  • Wirtschaftliche Einheit: Bei der Bewertung von Grundbesitz für die Schenkungsteuer ist die wirtschaftliche Einheit zu ermitteln. Was als wirtschaftliche Einheit gilt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
  • Erbbaurecht: Ein Grundstück mit mehreren Erbbaurechten zerfällt in so viele wirtschaftliche Einheiten, wie Erbbaurechte bestehen. Jedes Erbbaurecht und der entsprechende Anteil am Grundstück bilden eine eigene Einheit.
  • Gesonderte Feststellung: Die Finanzbehörde muss für jede wirtschaftliche Einheit einen eigenen Feststellungsbescheid erlassen.

Liegenschaftszinssatz:

Der BFH verwies die Sache an das FG zurück, da der für den Bewertungsstichtag gültige Liegenschaftszinssatz nicht ermittelt worden war. Das FG muss nun prüfen, ob für den Stichtag ein geeigneter Liegenschaftszinssatz vorliegt.

Kernaussage:

Lasten auf einem Grundstück mehrere Wohnungs- oder Teilerbbaurechte, ist der Wert des Grundstücks für die Schenkungsteuer nicht als Einheit, sondern für jedes Erbbaurecht gesondert festzustellen.

Inhaltsverzeichnis:

Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18

I. Einleitung

  • Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)

II. Sachverhalt

  • Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück
  • Beschreibung des belasteten Grundstücks und der Erbbaurechte

III. Streitgegenstand

IV. Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)

  • Aufteilung des Erbbaugrundstücks entsprechend der Anzahl der Erbbaurechte
  • Notwendigkeit separater Bewertung für jede wirtschaftliche Einheit
  • Kritik am Vorgehen des Finanzgerichts (FG)
  • Zurückverweisung des Falls an das FG zur erneuten Verhandlung

V. Begründung der Entscheidung

  • Rechtsgrundlagen für die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts
  • Unterscheidung zwischen Erbbaurecht und belastetem Grundstück
  • Bewertungskriterien für Erbbaugrundstücke mit mehreren Erbbaurechten
  • Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Feststellungsbescheide

Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18

VI. Ausblick

  • Erforderliche Feststellung geeigneter Liegenschaftszinssätze für den Bewertungsstichtag
  • Konsequenzen für die erneute Verhandlung des Falls vor dem FG

VII. Fazit

  • Zusammenfassung der Entscheidung und ihrer Bedeutung für die Praxis

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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