Wohnungseigentum als Erbbaugrundstück – Bewertung für Schenkungsteuer – BFH II R 43/18 – Urteil vom 26.08.2020
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.08.2020 entschieden,
dass ein mit mehreren Wohnungs- oder Teilerbbaurechten belastetes Grundstück bei der Bewertung für die Schenkungsteuer in so viele wirtschaftliche Einheiten zerfällt, wie Erbbaurechte bestehen.
Hintergrund:
Eltern schenkten ihrem Sohn Miteigentumsanteile an einem Grundstück, das mit drei Wohn- und Geschäftshäusern bebaut war.
Auf dem Grundstück lastete ein Erbbaurecht, das in einzelne Wohnungs- und Teilerbbaurechte aufgeteilt war.
Das Finanzamt stellte den Wert jedes einzelnen Erbbaurechts gesondert fest, während das Finanzgericht (FG) den Wert des gesamten Grundstücks als eine wirtschaftliche Einheit feststellte.
Entscheidung des BFH:
Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und entschied, dass das Finanzamt korrekt gehandelt hatte.
Begründung:
Liegenschaftszinssatz:
Der BFH verwies die Sache an das FG zurück, da der für den Bewertungsstichtag gültige Liegenschaftszinssatz nicht ermittelt worden war. Das FG muss nun prüfen, ob für den Stichtag ein geeigneter Liegenschaftszinssatz vorliegt.
Kernaussage:
Lasten auf einem Grundstück mehrere Wohnungs- oder Teilerbbaurechte, ist der Wert des Grundstücks für die Schenkungsteuer nicht als Einheit, sondern für jedes Erbbaurecht gesondert festzustellen.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Streitgegenstand
IV. Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
V. Begründung der Entscheidung
VI. Ausblick
VII. Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.