Woh­nungs­recht am eigenen Haus keine Ret­tung im Falle der Insol­venz

Mai 29, 2025

Woh­nungs­recht am eigenen Haus keine Ret­tung im Falle der Insol­venz

BGH Beschluss vom 02.03.2023, Az. V ZB 64/21

Es ist ein beunruhigendes Gefühl, wenn finanzielle Schwierigkeiten drohen und man sich Sorgen um das eigene Zuhause macht.

Viele fragen sich dann: Gibt es einen Weg, mein Haus zu schützen, selbst wenn das Geld knapp wird?

Eine Idee, die manchmal aufkommt, ist die Übertragung des Eigentums an jemand anderen, während man sich selbst ein Wohnrecht sichert. Doch funktioniert dieser „Trick“ wirklich?


Was ist ein Wohnungsrecht?

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Ihr Haus, dürfen aber trotzdem darin wohnen bleiben.

Das ist im Grunde ein Wohnungsrecht. Es wird im Grundbuch eingetragen und gibt Ihnen das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen.

Es ist also eine Art Wohnrecht auf Lebenszeit, das im Grundbuch abgesichert ist.


Kann ein Wohnungsrecht Ihr Zuhause retten?

Manche Menschen denken, dass ein Wohnungsrecht ein guter Weg ist, um ihr Haus vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.

Die Idee: Wenn das Haus nicht mehr Ihnen gehört, können es Ihre Gläubiger nicht einfach pfänden.

Und wenn Sie ein Wohnrecht haben, ist es für einen Insolvenzverwalter (der Ihre Schulden regelt) viel schwieriger, das Haus zu verkaufen. Das klingt auf den ersten Blick clever, oder?


Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH), unser höchstes Gericht in Zivilsachen, hat sich genau mit dieser Frage befasst. Und die Antwort ist klar: Nein, dieser Plan geht nicht auf.

In einem konkreten Fall hatte ein Mann sein Haus an eine Gesellschaft übertragen. Gleichzeitig ließ er sich ein Wohnrecht dafür eintragen.

Woh­nungs­recht am eigenen Haus keine Ret­tung im Falle der Insol­venz

Wenige Monate später kam er in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter machte die Übertragung des Hauses rückgängig.

Das Haus gehörte dem Mann also wieder. Danach wollte der Verwalter auch das Wohnrecht löschen lassen.

Der BGH bestätigte: Das Wohnungsrecht, das man sich selbst bestellt, ist pfändbar. Es fällt also in die sogenannte Insolvenzmasse.

Das ist das Vermögen, das zur Begleichung der Schulden dient. Wenn Eigentum und Wohnrecht derselben Person gehören, ist das Wohnrecht nicht geschützt.

Es kann dann vom Insolvenzverwalter gelöscht und das Haus verkauft werden.


Die klare Botschaft

Der BGH hat diese Linie bereits 1964 festgelegt und sie nun bekräftigt.

Wer also in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann sein Zuhause nicht dadurch schützen, dass er es überträgt und sich selbst ein Wohnrecht einräumt.

Dieser Weg ist vom Gesetz nicht vorgesehen und bietet keinen Schutz.

Bei Fragen zu diesem Thema oder anderen rechtlichen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge