Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente während des bestehenden Arbeitsverhältnisses – LAG München 3 Sa 10/20
Kernaussage:
Das Gericht entschied, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat, wenn die Versicherungsbedingungen dies ausdrücklich ausschließen.
Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Gesetz und benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil stellt klar, dass die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vertraglich ausgeschlossen werden kann, wenn dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist.
Eine solche Regelung ist grundsätzlich wirksam und benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen, da sie berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützt.
Hinweis:
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil einen Einzelfall betrifft und die konkrete Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen entscheidend ist.
Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.