
Zeitpunkt der Beurkundung beim Bauträgervertrag
In diesem Abschnitt geht es um die Frage, wann ein Bauträgervertrag offiziell von einem Notar beurkundet werden sollte. Hierbei treffen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Es gibt verschiedene Zeitpunkte und Stadien im Bauverfahren, die für die Beteiligten wichtig sind.
Ein Bauträger hat meistens den Wunsch, den Vertrag so früh wie möglich beurkunden zu lassen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
Dem Wunsch des Bauträgers, den Erwerber frühzeitig vertraglich zu binden, kann entsprochen werden. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn bestimmte wesentliche Voraussetzungen tatsächlich gesichert sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören:
Manchmal sind zum Zeitpunkt der Beurkundung noch nicht alle rechtlichen Punkte vollständig abgesichert. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten, dies auszugleichen. Man kann den Vertrag dennoch schließen, indem man bestimmte Mechanismen nutzt:
Der Notar muss die Beteiligten auf die Kostenfolgen hinweisen, die mit der Beurkundung verbunden sind. Wenn dieser Hinweis erfolgt ist, sollte der Notar den Wunsch nach einer Beurkundung nicht unnötig verzögern.
Ein wichtiger Grund für die zügige notarielle Beurkundung ist die Vermeidung von Fehlern. Wenn kein Notar eingeschaltet wird, versuchen die Parteien oft, privatschriftliche Vorverträge zu schließen. Solche Verträge sind laut Gesetz jedoch nichtig. Das bedeutet, sie haben rechtlich keinen Bestand und sind ungültig.
Obwohl man den Vertrag früh schließen kann, bedeutet das nicht, dass der Käufer sofort bezahlen muss. Hier muss man streng zwischen dem Abschluss des Vertrages und der tatsächlichen Zahlung unterscheiden.
Dem Wunsch des Bauträgers nach einer sehr frühen Zahlung kann nicht ohne Weiteres entsprochen werden. Hier gelten strenge Regeln zum Schutz des Käufers. Eine Zahlung ist erst dann möglich, wenn:
Diese Sicherungen dienen dazu, dass der Käufer nicht zahlt, ohne eine entsprechende Gegenleistung oder Absicherung zu erhalten. Erst wenn diese rechtlichen Hürden genommen sind, wird der Kaufpreis tatsächlich fällig.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung zu einem Bauträgervertrag benötigen, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.
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