Zeitpunkt der Beurkundung beim Bauträgervertrag

März 4, 2026

Zeitpunkt der Beurkundung beim Bauträgervertrag

In diesem Abschnitt geht es um die Frage, wann ein Bauträgervertrag offiziell von einem Notar beurkundet werden sollte. Hierbei treffen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Es gibt verschiedene Zeitpunkte und Stadien im Bauverfahren, die für die Beteiligten wichtig sind.

Das Interesse des Bauträgers an einer frühen Beurkundung

Ein Bauträger hat meistens den Wunsch, den Vertrag so früh wie möglich beurkunden zu lassen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

  • Die Bindung des Käufers: Der Bauträger möchte sicherstellen, dass der Erwerber fest an das Projekt gebunden ist.
  • Der Erhalt des Kaufpreises: Der Bauträger möchte so schnell wie möglich Geld sehen. Er strebt an, zumindest die erste Rate des Kaufpreises zeitnah zu erhalten.

Voraussetzungen für eine frühe Bindung des Erwerbers

Dem Wunsch des Bauträgers, den Erwerber frühzeitig vertraglich zu binden, kann entsprochen werden. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn bestimmte wesentliche Voraussetzungen tatsächlich gesichert sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

  1. Der Erwerb des Grundstücks: Es muss sicher sein, dass der Bauträger über das Grundstück verfügen kann.
  2. Die Baugenehmigung: Sofern diese erforderlich ist, sollte ihre Erteilung sicher sein.
  3. Die Finanzierung des Käufers: Auf der Seite des Erwerbers muss die Bezahlung des Objekts geklärt sein.

Umgang mit fehlenden rechtlichen Sicherungen

Manchmal sind zum Zeitpunkt der Beurkundung noch nicht alle rechtlichen Punkte vollständig abgesichert. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten, dies auszugleichen. Man kann den Vertrag dennoch schließen, indem man bestimmte Mechanismen nutzt:

  • Rücktrittsrechte: Man baut Klauseln in den Vertrag ein, die einen Rücktritt erlauben, falls Voraussetzungen später doch nicht erfüllt werden.
  • Hinausschieben der Fälligkeit: Der Kaufpreis wird erst dann zahlbar, wenn die rechtliche Sicherheit gegeben ist.

Zeitpunkt der Beurkundung beim Bauträgervertrag

Die Rolle des Notars bei der Beurkundung

Der Notar muss die Beteiligten auf die Kostenfolgen hinweisen, die mit der Beurkundung verbunden sind. Wenn dieser Hinweis erfolgt ist, sollte der Notar den Wunsch nach einer Beurkundung nicht unnötig verzögern.

Ein wichtiger Grund für die zügige notarielle Beurkundung ist die Vermeidung von Fehlern. Wenn kein Notar eingeschaltet wird, versuchen die Parteien oft, privatschriftliche Vorverträge zu schließen. Solche Verträge sind laut Gesetz jedoch nichtig. Das bedeutet, sie haben rechtlich keinen Bestand und sind ungültig.

Die Fälligkeit des Kaufpreises

Obwohl man den Vertrag früh schließen kann, bedeutet das nicht, dass der Käufer sofort bezahlen muss. Hier muss man streng zwischen dem Abschluss des Vertrages und der tatsächlichen Zahlung unterscheiden.

Wann darf Geld fließen?

Dem Wunsch des Bauträgers nach einer sehr frühen Zahlung kann nicht ohne Weiteres entsprochen werden. Hier gelten strenge Regeln zum Schutz des Käufers. Eine Zahlung ist erst dann möglich, wenn:

  • Alle Voraussetzungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorliegen.
  • Falls die MaBV nicht anwendbar ist, müssen andere Sicherungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorhanden sein.

Diese Sicherungen dienen dazu, dass der Käufer nicht zahlt, ohne eine entsprechende Gegenleistung oder Absicherung zu erhalten. Erst wenn diese rechtlichen Hürden genommen sind, wird der Kaufpreis tatsächlich fällig.


Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung zu einem Bauträgervertrag benötigen, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

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